23.11.2009 - 5.2 Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansesta...

Reduzieren

Beratung

Zu TOP: 5.2

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2010

 

 

In der Sondersitzung des Finanzausschusses am 16.11.2009 wurde seitens der Verwaltung eine Veränderungsliste zum Verwaltungshaushalt gegenüber dem 1. Entwurf des HH-Planes 2010 vorgestellt, die bei der Abstimmung zur Haushaltssatzung mit einfließen wird, so Herr Prof. Dr. Matschke. Des Weiteren wurden in der Sondersitzung Fragen der einzelnen Fraktionen an die Verwaltung herangetragen, die schriftlich seitens der Verwaltung beantwortet wurden.

 

Unklarheiten bestehen noch bei folgenden Punkten:

 

Herr Dr. Kerath hatte schriftlich nachgefragt, warum im Amt 10 ein neuer Abteilungsleiter installiert werden soll, bereits im letzten Jahr wurde diese Stellenbeantragung abgelehnt. Als Antwort bekam er mitgeteilt, dass dies der Landesrechnungshof in seinem Bericht vorschreibt. Herr Dr. Kerath möchte wissen, wo diese Aussage im Bericht steht. Frau Demuth nimmt dazu Stellung und legt nochmals die Gründe, die zur Zusammenführung der beiden Stellen führten, dar. Unter anderem wurde mit der Zusammenlegung die gesamte Struktur im Amt 10 umgestellt und auch ein Stellenabbau aufgezeigt, der für das Jahr 2010 eine Einsparung in Höhe von 55.000 € aufzeigt.

Vom Landesrechnungshof wurde diese Strukturveränderung empfohlen.

 

Des Weiteren hinterfragt Herr Dr. Kerath, warum die Personalratsvorsitzende zwischenzeitlich nach der Vergütungsgruppe 12 bezahlt wird (S. 198 des Stellenplanes). Dazu erläutert Frau Demuth, dass die Personalratsvorsitzende sich auf eine Stelle beworben hatte, die sie auch erhalten hat. Als Personalratsmitglied hat sie sich dann aber nach Personalvertretungsgesetz weiterhin freistellen lassen.

 

Herr Dr. Fassbinder spricht die noch offenen Fragen seiner Fraktion an:

 

Bezüglich der Prioritätenliste, Liste 0 und 1, Punkt Städtebauförderung wurde gebeten, die Einzelmaßnahmen zu benennen. Darauf wurde bislang nicht ausführlich geantwortet, lediglich ein Zahlenmaterial übergeben. Dazu nimmt Frau Lüdemann Stellung. Herr Dr. Fassbinder möchte die Benennung der Einzelmaßnahmen, damit er weiß, was sich hinter dem Zahlenmaterial verbirgt. Diese Aufstellung wird ihm zugesagt. Gleichzeitig verweist Frau Lüdemann auf den Trägerbericht der BauBeCon, wo die Maßnahmen aufgeführt sind.

 

Weitere Fragen betrafen die

 

Prioritätenliste 0, Punkt 16: Warum stehen die Beiträge des Abwasserwerkes im Vermögenshaushalt und nicht im Verwaltungshaushalt? Frau Teetz antwortet darauf, dass die Beiträge immer im Vermögenshaushalt stehen, weil es Refinanzierungen von Investitionen sind.

 

Prioritätenliste 1, Punkt 9, medizintechnische Ausrüstungen, die über Gebühren refinanziert werden: Warum stehen hier die Ausgaben im Vermögenshaushalt? Die Gebühren der Refinanzierung kommen unmittelbar im Verwaltungshaushalt an, werden dann aber in eine Sonderrücklage überführt, woraus im Vermögenshaushalt dann die Ausgaben gedeckt werden, so Herr Wille.

 

Prioritätenliste 1, Punkt 4: Welche weiteren Kosten müssen noch separat bis zur Inbetriebnahme der KiTa „Am Grünland“ beantragt werden?  Da es sich um eine neue KiTa handelt, so Herr Scheer, werden noch Kosten im Bereich Ausrüstungen (Mobilar) getätigt. Herr Arenskrieger ergänzt, dass baulicherseits alle Baumaßnahmen ausgeschrieben wurden und diese sich im Rahmen der geplanten Mittel befinden. Da es sich um einen Neubau handelt, ist auch mit Nachträgen nicht zu rechnen. Theoretisch könnten Planungsfehler auftreten, die bislang aber noch nicht offensichtlich sind. Bezüglich der Neuausstattung fügt Herr Hochheim an, dass in der Prioritätenliste 3, Ziffer 5, die Kosten  veranschlagt wurden.

 

Zu den Vereinsmitgliedschaften im Dezernat I möchte Herr Dr. Fassbinder wissen, warum es zu einer Erhöhung von 66.000 € auf 71.500 € gekommen ist.

 

Hinter den Vereinsmitgliedschaften stehen der Regionale Planungsverband, der Deutsche Städtetag, der Städte- und Gemeindetag M-V, die Deutsch-polnische Gesellschaft und der Verein Vernetzte Gesundheit, so Herr Wille. Zu einer Erhöhung des Vereinsmitgliedsbeitrages ist es im Vergleich zum Jahr 2009 bei der Mitgliedschaft im Städte- und Gemeindetag gekommen.

 

Wie kommt der Anstieg der Vereinsmitgliedschaften auf 154 % im Immobilienverwaltungsamt zustande? Dazu antwortet Herr Kremer, dass die UHGW neben einer bereits bestehenden Mitgliedschaft im IKON-Vergleichsring Gebäudewirtschaft Ostdeutschland auch einem 2. Vergleichsring für Hausmeisteroptimierung beigetreten ist. Für die Mitgliedschaft sind Mitgliedsbeiträge fällig.

 

Gibt es Einsparpotentiale beim Posten Versicherungen (in Amt 30 73.500 €)? Herr Arenskrieger erklärt, dass im Falle eines fehlerhaften Verwaltungshandelns der KSA (Kommunale Schadenausgleich) die Prozessführung übernehmen würde. Die Versicherungsprämie beträgt 73.500 €.

 

Zum Haushaltsplan S. 37, Allgemeine Verwaltung, Dezernat I, besteht die Frage, warum der Internetauftritt um 7.000 € gestiegen ist. Des Weiteren ist unklar, warum die Aufgabe von der Pressestelle zur Leitung des Dezernates I verschoben wurde (verwaltungsinterne Gründe?). Die Begründung lag im 0-Summen-Spiel. Jetzt allerdings betrifft die Steigerung 7.300 €, die Reduzierung jedoch nur 4.200 €. Frau Demuth wird die Frage weiterleiten.

 

Bezüglich der Kostensteigerung in der Datenverarbeitung kam u. a. die Antwort, dass die neu zur Verfügung gestellte Hardware im Unterhalt sehr kostenintensiv ist. Herr Dr. Fassbinder appelliert, dass bei der nächsten Anschaffung von Hardware auch dieser Aspekt beachtet wird.

 

Die Frage, ob sich die Erhebung von Beiträgen für die Umlage an den Wasser- und Bodenverband als kostendeckend und sinnvoll erwiesen hat, wurde bereits weitestgehend beantwortet. Da das Refinanzierungsvolumen ein Defizit gegenüber der Beitragsleistung in Höhe von ca. 50.000 € aufweist, fragt Herr Dr. Fassbinder nach, wann man perspektivisch aus der Verlustzone herauskommen will. Herr Arenskrieger antwortet, dass aufgrund von sehr niedrigen Beträgen (unterhalb eines        Euros) man lange auf eine Refinanzierung der Beitragserhöhung gegenüber den Grundstückseigentümern verzichtet hat (man hat sie dann für mehrere Jahre erhoben), weil der Verwaltungsaufwand gegenüber der Erhebung dieser Beiträge letztendlich zu hoch ist. Mit dieser Praxis ist man einem Vorschlag des Kommunalberatungsunternehmens      KUBUS gefolgt. Die Stadt ist an einer wirtschaftlicheren Lösung interessiert.

 

 

 

Eine weitere Frage bezieht sich auf die Seite 183 und betrifft das Kulturamt (HH-Stelle 717000): Wie hoch ist der Anteil vom Zuschuss (9.000 €), der an das IPP fließt? Die Haushaltsstelle betrifft die Vereinsförderung bzw. die Förderung von Initiativen und Projekten.

 

Es handelt sich hierbei um Einzelbeantragungen des Fördervereins für Ausstellungsvorhaben.

 

Im Vermögenshaushalt stehen 48.000 € für das Selbstverbuchersystem, infolgedessen dann eine Stelle eingespart werden soll. Im Stellenentwicklungsplan wurde dazu keine Aussage getroffen. Warum? Herr Wille begründet dies mit einer evt. fehlerhaften Abstimmung. Der Stellenplan wurde zusammen mit dem Haushaltsplan im Juli abgeschlossen. Mit der Diskussion zur Haushaltskonsolidierung käme es dann zu der Stelleneinsparung. Frau Resch bemerkt hierzu, dass die Investition und die Stelleneinkürzung nicht zum gleichen Zeitpunkt vorgenommen werden kann, da die Umsetzung der technischen Voraussetzung (Umarbeitung des Bestandes) mindestens 1 ½ Jahre in Anspruch nehmen wird.

 

Herr Dr. Kerath hat noch eine Nachfrage zum Abschnitt 1, lfd. Nr. 27, „Museumshafen Ausbau“, 2. Bauabschnitt. Bei den Einnahmen ist ein Betrag von 758.600 € erfasst, der in den Erläuterungen als Fortführung über Interreg IIIa bezeichnet ist. Er fragt an, ob hierfür schon die Fördermittel beantragt und bewilligt worden sind. Herr Wixforth erklärt, dass es sich hier um Pomeraniafördermittel (EU-Mittel, die von der Pomerania verwaltet werden) handelt. Für diese Maßnahme benötigt man einen polnischen Träger, der vor etwa 2 Jahren ausgesucht wurde. Das Antragsverfahren ist soweit, dass das Vorhaben planerisch und sprachlich untersetzt ist. Nach der polnischen Übersetzung wird der Antrag an die Pomerania nach Löcknitz zur Beurteilung eingereicht. Ein Ergebnis wird für das I. Quartal 2010 erwartet.

 

Herr Hochheim informiert, dass seinerzeit der ausgereichte Entwurf der Haushaltssatzung auf dem FAG 2009 basierte. Man ist davon ausgegangen, dass den Einnahmen in Höhe von 131 Mio. € Ausgaben in Höhe von 138,5 € gegenüberstehen und somit ein Fehlbetrag von 7,5 Mio. € im Jahr 2010 entstehen würde. Da die Verrechnung des Soll-Fehlbetrages aus dem Jahr 2008 in Höhe von 2,8 Mio. €  im Verwaltungshaushalt 2010 vorgenommen wurde, beträgt demzufolge der jahresbezogene Fehlbetrag im noch vorliegenden Planentwurf für 2010 ca. 4,7 Mio. €. Zwischenzeitlich liegt das beschlossene FAG 2010 vor, es gab Überlegungen im Landtag zu einem Haushaltsstabilisierungsfonds, infolgedessen sich auch die Einnahmesituation für Greifswald verbessern würde, und das Haushaltskonsolidierungskonzept ist erarbeitet. So ist man der Überzeugung, dass mit den Maßnahmen des Haushaltskonsolidierungskonzepts ein Fehlbetrag von ca. 3 Mio. € im nächsten Haushaltsjahr mit ausgewiesen werden muss. Damit würde ein struktureller Fehlbetrag von 200.000 € entstehen.

 

Hierbei nicht berücksichtigt sind derzeit der BgA Friedhof und die Straßenreinigungsgebührensatzung.

 

Herr Hochheim hofft, dass rechtzeitig bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2010 durch die Bürgerschaft am 14.12.2009 der Erlass des Innenministeriums vorliegt.

Er schlägt vor, zunächst über die Beschlussvorlage, wie sie jetzt vorliegt, abzustimmen und etwaige Änderungen zum späteren Zeitpunkt in der Haushaltsdurchführung einzuarbeiten.

 

Nach umfangreicher Diskussion lässt Herr Prof. Dr. Matschke über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen

                                      5 Enthaltungen

 

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=11804&selfaction=print