23.11.2009 - 5.8 Überplanmäßige Ausgabe im VwHH des Amtes für Ju...

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Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt des Amtes für Jugend, Soziales und Familie für Leistungen nach §16 Abs. 2 SGH II - Haushaltsstelle 0.48200.784000

 

 

Er Scheer trägt vor, dass es in dieser Vorlage um Leistungen nach § 16, Abs. 2 des SGB II geht. Dieser Paragraf wurde aufgrund der Haushaltssystematik neu zugeordnet. Hierbei geht es um nicht leistungsfähige Eltern, die ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen bringen, deren Elternbeitrag ganz oder teilweise übernommen werden.

 

Mittlerweile gibt es in der UHGW einen Elternanteil von 45 %, die nicht leistungsfähig sind, um diesen Elternbeitrag zu bezahlen. Für Familien, die Leistungen von der ARGE erhalten, muss ein Zuschuss für die Betreuung der Kinder entsprechend SGB II § 16 Abs. 2 gewährt werden; das ist gesetzlich so festgeschrieben.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Scheer, dass dieser Zuschuss nur für Greifswalder Kinder gezahlt wird. Wenn allerdings Kinder aus Greifswald in Umlandgemeinden betreut werden, muss dieser Zuschuss von der Stadt an die Umlandgemeinden gezahlt werden (zurzeit beträgt dieser ca. 20.000 €). Die Stadt zahlt kein Geld für Kinder, die aus dem Umland kommen und bei uns betreut werden.

 

Es gibt keinen weiteren Diskussionsbedarf.

 

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen