25.11.2009 - 4.3 Überplanmäßige Ausgabe im VwHH des Amtes für Ju...

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Beratung

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Überplanmäßige Ausgabe im VwHH des Amtes für Jugend, Soziales und Familie für Leistungen nach §16 Abs. 2 SGH II - Haushaltsstelle 0.48200.784000

 

 

Herr Scheer erläutert den entstandenen Mehrbedarf von 60.000 €. Die Leistungen nach §16 Abs. 2 sind eine Pflichtaufgabe der Kommune.

Abstimmungsergebnis: 11 x ja einstimmig

 

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