23.11.2009 - 5.12 9. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebühr...

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9. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung zum B 1029-51/99 vom 09.03.1999 für die Jahre 2010 - 2011 (Straßenreinigungsgebührensatzung 2010 - 2011)

 

 

Herr Wixforth führt in die Vorlage ein. Da ab 01.01.2010 die Straßenkehrung durch die UHGW  für alle zu reinigenden Straßen gemäß Straßenreinigungssatzung durch den städtischen Bauhof ausgeführt wird, ändert sich auch die Kostenstruktur und der Kostenumfang der zu berücksichtigenden Gebührenkosten. So fallen beispielsweise Kostenbestandteile, wie Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer oder auch Gewinnanteile zukünftig nicht mehr bei der Straßenreinigungsgebührenkalkulation an.

 

Im periodischen Vergleich der Jahresgebührensätze je Frontmeter ist ein Fehler aufgetreten (Seite 3, Tabelle). In der Reinigungsklasse 3 in der 1. Spalte muss statt 3,76 €   4,33 € stehen, und die Gebührenänderung beträgt somit nicht +0,13 € sondern -0,44 €.

 

 

Herr Wixforth erklärt auf Nachfrage, dass in dieser Gebührenkalkulation nur die Abschreibungen der Gebrauchtfahrzeuge niedergeschlagen sind.

 

Herr Prof. Dr. Matschke stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen

 

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