18.01.2010 - 5.1 4. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebühre...

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4. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Musikschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

 

Frau Resch bringt die Vorlage ein.

 

Die Gebühren der Musikschule sollen bei verschiedenen Angeboten erhöht werden, um einen Konsolidierungsbeitrag von 20.000 EUR zu erzielen. Es wird auf die gestiegenen Personalkosten im Rahmen der Tarifsteigerungen reagiert, die zur letzten Änderungsgebührensatzung 2007 um ca. 120 TEUR gestiegen sind.

 

Der vorliegende Änderungsantrag zur Beschlussvorlage, eingebracht von Frau Bruns für Bündnis 90/Die Grünen beinhaltet eine veränderte Geschwisterermäßigung. Danach wird dem 2. angemeldeten Kind eine 25 %ige Ermäßigung und dem 3. Kind eine 50 %ige Ermäßigung gewährt. Ab dem 4. Kind soll der Musikschulbesuch kostenfrei erfolgen.

 

Herr Mundt begrüßt den Vorschlag, da er familienfreundlich ist und keine sozialen Staffelungen vornimmt Er fordert aber eine angemessene Gegenfinanzierung für den Vorschlag. Der Einnahmeverlust von 5.000 EUR sollte keinesfalls hingenommen werden.

 

Herr Prof. Matschke findet es grundsätzlich nicht korrekt, wenn die Kommune in Konkurrenz zu den privaten Trägern auftritt und nur wegen der kommunalen Zuschüsse besonders günstige Angebote macht. Für eine Gebührensenkung sieht er deshalb keine Notwendigkeit.

 

Herr Hochheim erklärt, dass der Zuschussbedarf der Musikschule schon jetzt ca. 600 TEUR beträgt. Daher sind jedenfalls nicht die 5.000 EUR das Problem für die beschriebene Konkurrenzsituation. Herr Hochheim stimmt mit Herrn Mundt darin überein, dass die vorgeschlagene Geschwisterermäßigung auch gegenfinanziert werden muss. In Kenntnis des Vorschlags von B90/GRÜNE wurde verwaltungsintern bereits darüber nachgedacht, wie dieser Betrag aufgefangen werden könnte. Denkbar sei, dass die Gebühren für den Einzelunterricht im notwendigen Umfang angehoben werden. Deren Kostendeckungsbeitrag liege derzeit bei ca. 25 %.

 

Herr Dr. Kerath bittet die Verwaltung, die Satzung zurückzustellen und zu überarbeiten. Er bittet zusätzlich um Prüfung, ob eine gestaffelte Gebühr nach Wohnsitz möglich ist. Musikschüler, die außerhalb der Stadt wohnen, sollten einen höheren Beitrag zahlen.

 

Herr Hochheim wendet ein, dass dieser Vorschlag von Seiten der zum Thema „Stadtkreis“ umworbenen Gemeinden als unfreundlicher Akt aufgefasst werden könnte.

Zudem würden die Umlandgemeinden aufgrund des seit diesem Jahr geltenden Finanzausgleichsgesetzes ohnehin bereits mit einer Umlage belastet, die sie gerade für die Inanspruchnahme von städtischer Infrastruktur entrichten müssen.

 

Herr Prof. Matschke schlägt vor, dass keine Beschlussfassung erfolgt und durch die Verwaltung bis zum Hauptausschuss bzw. spätestens zur Bürgerschaftssitzung geklärt wird, welche Auswirkungen die vorgeschlagene Geschwisterregelung hat und welche Gegenfinanzierung gebracht wird.

 

Der Vorschlag wird abgestimmt mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enth.

 

Der Vorschlag von Dr. Kerath zur Staffelung der Gebühr nach Wohnsitz wird mit 2 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

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