18.01.2010 - 5.3 Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Mo., 18.01.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP: 5.3. |
Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Bereitstellung notwendiger Stellplätze sowie der Erhebung von Ablösebeträgen (Stellplatzsatzung)
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Herr Kaiser erklärt zur Vorlage, dass unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung keine Stellplatzablöse mehr erhoben werden konnte. Von Seiten der Stadt wurde keine Notwendigkeit für eine städtische Stellplatzsatzung gesehen. Gerade bei Grundstücken im Innenstadtbereich wurden die erforderlichen Stellplätze von den Investoren größtenteils nachgewiesen und nur in Ausnahmefällen abgelöst.
In den letzten zwei Jahren ist aber eine deutliche Änderung dieses Verhaltens feststellbar. Gerade bei Neu- und Umbauten von Studentenwohnungen wurden nur wenige Stellplätze errichtet, so dass Parkplatzprobleme auftraten. Die fehlende Stellplatzpflicht wurde in Einzelfällen auch genutzt, um die Bebaubarkeit von Grundstücken zu vergrößern. Für künftige Bauvorhaben ist deutlich geworden, dass eine Regelung für die Anzahl der Stellplätze erforderlich ist.
Die eingenommenen Gelder werden zweckgebunden z. B. für die Modernisierung und Instandhaltung von öffentlichen Parkeinrichtungen und Fahrradwegen verwendet.
Herr Prof. Matschke stellt fest, dass aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V keine Mitglieder des Finanzausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen sind. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 4 Enth. |