22.02.2010 - 6.13 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von G...

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1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren

B112-05/10

 

 

Herr Dr. Kühne bezieht sich mit seiner Frage auf den § 2 Gebührengegenstand.

Er stellt den Antrag, in die Satzung aufzunehmen, dass die Vorteile auf Anfrage des Gebührenpflichtigen nachzuweisen sind.

 

Der Präsident erklärt, dass er diesen Antrag nicht zulässt, weil es heute um die Gebührensatzung geht.

 

Daraufhin erläutert Herr Kaiser, dass regelmäßig eine Grabenschau in bestimmten Abständen durchgeführt wird. Er bittet Herrn Dr. Kühne, seine Fragen schriftlich einzureichen.

 

Da es keine weiteren Anträge gibt, lässt der Präsident über folgenden Beschluss abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die

1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 3 Stimmenthaltungen

    beschlossen