12.04.2010 - 6.15.2 Änderungsantrag zur 2. Änderungssatzung zur Ben...

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Änderungsantrag zur 2. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen vom 18.02.2008 (B.-Nr: B463-31/08)

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifwald beschließt:

 

 

  1. Die Benutzungsgebühr ist für den historischen Markt und den Fischmarkt auf der Basis einer wochentlichen Marktzeit von 36 Stunden (Dienstag, Donnerstag und Freitag je 10 Stunden und Sonnabend 6 Stunden) einschließlich einer Vor- und Nachbereitung zu ermitteln.

 

 

  1. Der Komplex Verwaltungskosten ist in der Position Personalkosten zu überarbeiten. Der Berechnung ist ein Marktmeister und ein Marktgehilfe zu grunde zu legen (187 Markttage).

 

 

  1. Die Gebühren für die Händlertoiletten und Instandhaltung sind von den Händlern selbst zu tragen bzw. es gibt das Verursacherprinzip.
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