05.11.2007 - 5.7 Änderung der Gebührensatzung der Universitäts- ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 05.11.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die nachfolgende Änderung der Gebührensatzung der Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft vom 20. Juni 2005:
Die Anlage – Gebührenverzeichnis – wird wir folgt geändert:
- die Abführungen der Vereine an die Stadt bei Veranstaltungen nach Punkt Z 1 ist komplett zu streichen.
Die im laufenden Haushaltsjahr 2007 bisher entstanden - und gegebenenfalls auch bereits festgesetzten - Gebühren sind bei begründetem Erlassantrag zu erlassen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die dafür erforderlichen Entscheidungen zu treffen und - soweit diese Entscheidungen durch den Oberbürgermeister selbst nicht getroffen werden können - entsprechende Beschlussvorlagen in die zuständigen Gremien einzubringen. Bereits geleistete Gebühren sind nach dem Erlass zurückzuerstatten.
Soweit die Gebühren noch nicht festgesetzt sind, wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob nach § 163 AO eine Gebührenfestsetzung auf Null in Betracht kommt und diese gegebenenfalls zu veranlassen.