05.11.2007 - 5.10 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Unive...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wie folgt:

 

1. In Abänderung des Änderungsbeschlusses zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Beschluss-Nr. B401-26/07 vom 02.07.2007 wird die Plangrenze des Änderungsbereiches geändert und die Abgrenzung wie im Entwurf der o.g. Flächennutzungsplanänderung (Anlage 1) beschlossen.

 

2. Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dessen Begründung mit Umweltbericht sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

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