05.11.2007 - 5.12 B.- Plan Nr. 80 - Nördliche Grimmer Straß...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 80 – Nördlich Grimmer Straße - wie folgt:

  1. Für das Gebiet - Nördlich Grimmer Straße - (Abgrenzung gemäß Anlage 1) soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13a Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
    Ziel des Bebauungsplans ist es, das Plangebiet, das sich z.Z. als Gewerbebrache darstellt, als Allgemeines Wohngebiet für betreutes, altengerechtes Wohnen zu entwickeln.
  2. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13a Absatz 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.