07.06.2010 - 5.1 Entgeltordnung für das Schülerfreizeitzentrum

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Entgeltordnung für das Schülerfreizeitzentrum

 

 

Frau Hofmann erläutert die Beschlussvorlage.

Im Schülerfreizeitzentrum wie auch im „TAKT“ werden allgemeine kostenfreie aber auch spezifische kostenpflichtige Angebote vorgehalten. Die Entgeltordnung wurde für die kostenpflichtigen Angebote erarbeitet.

Die Kostenkalkulation für die einzelnen Positionen basiert auf einer Vollkostenrechnung. Dadurch hat sich in einigen Bereichen das Entgelt erhöht. Kommerzielle Angebote, wie die Durchführung von Kindergeburtstagen, stellen kein Angebot nach § 11 SGB VIII dar und werden zukünftig nicht mehr angeboten.

Herr Dr. Frisch stellt die Frage, ob die Entgeltordnungen für den Kultur- und Sozialpass relevant sind. Herr Scheer spricht sich dafür aus, den Bedarf zuprüfen und eventuell in der nächsten KUS -Satzung zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

11 x ja,  1 x nein, 1 x Enthaltung