28.06.2010 - 5.7 B.-Plan 87 - Herrenhufen Nord -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 28.06.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 87 – Herrenhufen Nord – wie folgt:
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In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 87 – Herrenhufen Nord – Beschluss-Nr. B602-42/09 vom 08.06.2009 wird die Plangrenze wie im Entwurf des o.g. Bebauungsplans (Anlage 2) beschlossen.
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Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplans Nr. 87 – Herrenhufen Nord – gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 87 – Herrenhufen Nord – (Anlage 2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
4. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 87 – Herrenhufen Nord – (Anlage 2) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 87 – Herrenhufen Nord – und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekannt zu machen.