28.06.2010 - 5.7 B.-Plan 87 - Herrenhufen Nord -...

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Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 87 – Herrenhufen Nord – wie folgt:
 

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 87 – Herrenhufen Nord – Beschluss-Nr. B602-42/09 vom 08.06.2009 wird die Plangrenze wie im Entwurf des o.g. Bebauungsplans (Anlage 2) beschlossen.
     
  2. Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplans Nr. 87 – Herrenhufen Nord – gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt.
     

3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 87 – Herrenhufen Nord – (Anlage 2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

4. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 87 – Herrenhufen Nord – (Anlage 2) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 87 – Herrenhufen Nordund dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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