06.09.2010 - 7.2 Einführung eines Kinderbeauftragten

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Beratung

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Einführung eines Kinderbeauftragten

 

 

Herr Liskow bringt die Vorlage der CDU-Fraktion ein.

Die Bürgerschaft der UHGW soll einen Kinderbeauftragten bestellen, der hauptamtlich tätig ist. Dieser soll die Interessen von Kindern vertreten und in dieser Richtung städtische Aktivitäten koordinieren, planen und kontrollieren. Seit 1992 gilt das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes“ auch in der BRD. Eines davon ist die freie Meinungsäußerung, Information und Gehör. Die UHGW soll eine kinderfreundliche Stadt sein. Die nähere Aufgabenbeschreibung des Kinderbeauftragten soll durch den OB geregelt werden.

 

Angemerkt in der Diskussion wird, dass es bereits eine Planstelle der Familienbeauftragten gibt, die diese Aufgaben mit übernehmen könnte.

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enth.