08.09.2010 - 5.2 Einführung eines Kinderbeauftragten

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Beratung

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Einführung eines Kinderbeauftragten

 

 

Herr Cymek bringt die Vorlage ein. Im Jugendhilfeausschuss ist zu der Beschlussvorlage keine Entscheidung getroffen worden.

Herr Cymek betont, dass sich der Beschlussvorschlag zunächst nur auf eine Änderung der Hauptsatzung bezieht, indem unter §14a „Kinderbeauftragter“ eingefügt wird. Er besteht auf ein Abstimmungsergebnis.

Herr Cymek beantragt für Herrn Dr. Ballke, den Vorsitzenden des Kinderschutzbundes, das Rederecht, welches von den Mitgliedern gewährt wird.

Dr. Ballke unterstreicht die Notwendigkeit eines Kinderbeauftragten, weil Kinder keine Kompetenzen haben, sich einzubringen. Der Kinderbeauftragte sollte alle Maßnahmen auf Kinderfreundlichkeit prüfen. Magdeburg könnte als Vorbild dienen. Bisher fehlen allerdings noch klare Definitionen für die Aufgaben eines Kinderbeauftragten. Die werden mit Mitgliedern des Sozialausschusses vor der Bürgerschaftssitzung am 27.9.10 erarbeitet.

Der Kinderbeauftragte soll durch eine Person wahrgenommen werden, die bereits eine andere Beauftragtenstelle wahrnimmt.

Herr Scheer unterstützt den eingebrachten Vorschlag und hat bei gemeinsamen Beratungen mit dem LK Ostvorpommern den Vorschlag unterbreitet für den Großkreis einen Kinderbeauftragten als Stabstelle zu installieren.

Herr Dembski ist der Meinung, dass die Aufgaben, die der Kinderbeauftragte erfüllen soll, von der Familienbeauftragten abgesichert werden kann.

Frau Richter geht davon aus, dass die Spezifik eines Kinderbeauftragten über das Aufgabengebiet einer Familienbeauftragten hinaus geht.

Über die Beschlussvorlage wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

5 x ja,  5 x Enthaltung     angenommen

 

17:50 Uhr Herr Dr. Bittner kommt, es sind 10 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.