27.09.2010 - 6.21 Einführung eines Kinderbeauftragten

Zuständigkeit:
mit Änderungen
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Beratung

Zu TOP: 6.21

Einführung eines Kinderbeauftragten

B207-10/10

 

 

Für die CDU-Fraktion bringt Herr Cymek den Beschlussantrag ein.

 

Für die SPD-Fraktion bringt Herr Pegel einen Änderungsantrag ein, der allen Mitgliedern vor der Bürgerschaftssitzung ausgereicht wurde.

 

 

Herr Dembski erklärt, dass Frau Gömer, Gleichstellungs- und Familienbeauftragte genau die Aufgaben eines Kinderbeauftragten bereits mit erfüllt. Sie ist in ganz viele Aufgaben eingebunden.

 

Nach ganz vielen Wortmeldungen (Herr Dr. Bartels, Frau Leddin, Herr Spring, Frau Dr. Fassbinder, Herr Hochschild, Frau Berger, Herr Dr. Steffens, Herr Dr. Kerath) lässt der Präsident zunächst über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen.

 

Herr Dr. Bartels schlägt entsprechend Geschäftsordnung vor, noch einmal über den geänderten Beschlussantrag abstimmen zu lassen.

 

Deshalb lässt über folgenden Antrag noch einmal abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister

 

  1. gemeinsam mit dem Deutschen Kinderschutzbund Greifswald die konkrete Aufgabenbeschreibung für die Tätigkeit eines Kinderbeauftragten zu erarbeiten sowie den dafür erforderlichen Stellen- und Finanzbedarf festzustellen,
  2. die Ergebnisse der Prüfungen und Feststellungen zur Ziffer 1. im Jugendhilfeausschuss zu beraten und nach dortiger Zustimmung
  3. eine Vereinbarkeit dieser Tätigkeit mit der Tätigkeit der Familienbeauftragten zu prüfen und – je nach Prüfergebnis als eigenständige/-n Kinderbeauftragte/-n oder Kinder- und Familienbeauftragte –
  4. einen Entwurf für entsprechende Änderungen der Hauptsatzung und des Stellenplans der Bürgerschaft – nach erneuter Beratung im Jugendhilfeausschuss – vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 29 Ja-Stimmen und einigen Stimmenthaltungen

    beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister

 

  1. gemeinsam mit dem Deutschen Kinderschutzbund Greifswald die konkrete Aufgabenbeschreibung für die Tätigkeit eines Kinderbeauftragten zu erarbeiten sowie den dafür erforderlichen Stellen- und Finanzbedarf festzustellen,
  2. die Ergebnisse der Prüfungen und Feststellungen zur Ziffer 1. im Jugendhilfeausschuss zu beraten und nach dortiger Zustimmung

  1. eine Vereinbarkeit dieser Tätigkeit mit der Tätigkeit der Familienbeauftragten zu prüfen und – je nach Prüfergebnis als eigenständige/-n Kinderbeauftragte/-n oder Kinder- und Familienbeauftragte –
  2. einen Entwurf für entsprechende Änderungen der Hauptsatzung und des Stellenplans der Bürgerschaft – nach erneuter Beratung im Jugendhilfeausschuss – vorzulegen.