14.09.2010 - 4.2 Fernwärmesatzung der Universitäts- und Hansesta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Datum:
- Di., 14.09.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- mit Ergänzungen
Beratung
Zu TOP: 4.2. |
Fernwärmesatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
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Herr Hildebrand stellt die Beschlussvorlage vor und geht dabei auf inhaltliche Schwerpunkte und die Ziele der Fernwärmesatzung ein, die als eine wesentliche Minderungsmaßnahme im Klimaschutzkonzept aufgeführt ist. Um eine CO2–Minderung in Greifswald zu erreichen, soll das vorhandene Potential der Fernwärme genutzt werden, wobei eine Verdichtung der vorhandenen, betriebsbereiten Leitungen und ein Anschluss- und Benutzungszwang im Satzungsgebiet vorgesehen ist. Die Satzung beinhaltet aber auch einen Bestandsschutz für errichtete und geplante Wärmeversorgungsanlagen bis zum Ende der Lebensdauer der Anlagen und eine nachfolgende Entscheidung der Betreiber für die Wärmeerzeugung auf der Basis von erneuerbaren Energien oder den Anschluss an die Fernwärme.
In der nachfolgenden Diskussion wird von Frau Socher auf das Bürgergutachten verwiesen, das insbesondere eine preiswerte Fernwärme und transparente Preise nach Erlass der Satzung fordert. Auf Nachfrage von Frau Görs und mehreren Ausschussmitgliedern wird verdeutlicht, dass nicht das gesamte Stadtgebiet das Satzungsgebiet ist, sondern nur die Fernwärmeleitungen in den bereits vorhandenen Gebieten ausgebaut bzw. verdichtet und gemäß Wirtschaftlichkeit erweitert werden sollen. Der räumliche Geltungsbereich ist im § 3 genannt. Beantwortet wird auch, dass das UNI-Klinikum an die Fernwärme angeschlossen ist und eine Sekundärleitung besitzt.
Herr Radicke ist grundsätzlich für die Satzung, hinterfragt aber einzelne Regelungen und sieht Erläuterungsbedarf. Bezüglich der Frage nach der Höhe der im § 6 Abs. 5 genannten Anschlusskosten wird von Herrn Blanck erläutert, dass hier jeweils eine Berechnung nach dem Einzelfall erfolgen wird. Weiter möchte Herr Radicke eine fachliche Überarbeitung und eine bessere Lesbarkeit des § 8 Abs. 4. Die dort aufgeführte und bezweifelte 10 %-ige Leistungsgrenze wird von Herrn Blanck so bestätigt und erläutert. Als nächsten Punkt fragt Herr Radicke nach dem Hintergrund für die große Differenz der im § 11 - Ordnungswidrigkeiten – aufgeführten Bußgelder. Festgelegt wird, dass in der Sitzung der Bürgerschaft am 27.09.2010 durch die Verwaltung, nach Abstimmung mit dem Rechtsamt, eine Beantwortung der Fragen zu erfolgen hat.
Im Weiteren wird über die Aufnahme des Minderungsziels - Dekarbonisierung der Fernwärme - in die Satzung diskutiert und vereinbart, dass diese in einem gesonderten, zusätzlichen Beschlusstext der Beschlussvorlage verankert werden soll.
Herr Ziola regt an, da die Bürger regelmäßig fachlich dazu nicht in der Lage sind, die Beweislast bei einer Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nicht den Bürgern sondern der Stadt aufzuerlegen. Die Verwaltung beantwortet diese Frage damit, dass es in der Regel üblich ist, dass bei einer Beantragung die Antragsteller die Kosten übernehmen und dass das Antragsverfahren sehr vereinfacht werden soll. Auch dieser Punkt ist mit der Rechtsabteilung der Stadt abzustimmen und in der nächsten Sitzung der Bürgerschaft zu beantworten.
Herr Dr. Kerath führt an, dass der Beschluss zur Fernwärmesatzung in die richtige Richtung geht und, dass zusätzlich zur Aufnahme der Dekarbonisierung auch eine Verpflichtung in den Beschlusstext aufgenommen werden sollte, dass die Stadtwerke die Fernwärme zu einem wirtschaftlichen Preis an die Endabnehmer zur Verfügung stellen. Weiterhin ist die Satzung teilweise und insbesondere der § 8 unverständlich. So enthalten die Absätze 2 und 4 Doppelungen und die Absätze 2 und 5 unbestimmte Formulierungen. Auch der Absatz 6 ist zu unbestimmt und sollte anders formuliert werden. Hierzu wird gebeten, der Verwaltung im Nachgang der Sitzung schriftlich Änderungsvorschläge zu unterbreiten, die diese prüft und über die in der nächsten Sitzung der Bürgerschaft beraten werden soll.
Nach weiteren Diskussionen und Erläuterungen zu den Satzungsinhalten stellt Frau Görs aufgrund der vielfältigen Änderungswünsche den Antrag, die Beschlussvorlage zur Bearbeitung in die Verwaltung zurück zu verweisen.
Frau Socher stellt zum Ende der Diskussion klar, dass die Dekarbonisierung der Fernwärme als Teil des Beschlusstextes aufgenommen werden sollte. Weiterhin stellt sie den Antrag, dass die Satzung zur Kenntnis genommen wird und die Fraktionen gebeten werden, schriftlich Änderungsvorschläge bis zum 21.09.2010 an die Verwaltung zu geben, die diese bis zur Bürgerschaftssitzung am 27.09.2010 prüft und in die Satzung einarbeitet, über die dann beschlossen wird.
Herr Dr. Bittner beantragt, dass die Beschlussvorlage nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern über diese abgestimmt werden soll, mit der Maßgabe, dass, wie zuvor genannt, die Änderungsvorschläge bis zur Sitzung der Bürgerschaft eingearbeitet werden.
Zunächst wird über den Antrag von Frau Görs abgestimmt.
Dem Antrag zur Zurückverweisung der Beschlussvorlage in die Verwaltung wird mit 3 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen nicht zugestimmt.
Danach wird über den Antrag von Herrn Dr. Bittner, der auch den Antrag von Frau Socher umfasst, abgestimmt.
Der Beschlussvorlage wird mit dem Zusatz, dass Änderungen, die von den Fraktionen schriftlich bis zum 21.09.2010 an die Verwaltung gegeben und bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 27.09.2010 eingearbeitet werden, mit 11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen zugestimmt.
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