01.11.2010 - 6.11 Bebauungsplan Nr. 105 – Steinbeckervorstadt - A...

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Beratung

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Bebauungsplan Nr. 105 – Steinbeckervorstadt - Aufstellungsbeschluss

B227-11/10

 

 

Herr Dr. Bittner beantragt, die Beschlussvorlage zurückzuverweisen, bis die Problematik der Stralsunder Straße 10/11 geklärt ist. Ein B.-Plan sollte aufgestellt werden, wenn die Stadt in einem Gebiet eigene Interessen entwickeln will. Herr Dr. Bittner bezweifelt, dass es sinnvoll ist, einen B.-Plan jetzt und überhaupt aufzustellen.

 

Daraufhin erläutert Herr Kaiser, Stadtbauamtsleiter, dass es mit diesem Aufstellungsbeschluss nicht um die Stralsunder Straße 10/11 geht, sondern um die Entwicklung rückwärtiger Flächen des Grundstückes Stralsunder Straße 10 und der städtischen Flächen, die sich daran anschließen. Es geht ganz genau darum, dass die Stadt bestimmte Ziele verfolgt. Es mussten bereits drei Bauanfragen für dieses Gebiet negativ bescheinigt werden, weil im rückwärtigen Bereich im Augenblick nach § 34 keine Hauptnutzungen zugelassen werden können.

 

Herr Ratjen kann Herrn Dr. Bittner nicht verstehen und bringt zum Ausdruck, dass man mit der Beschlussfassung Gestaltungsverantwortung übernommen wird, anstatt Wildwuchs zuzulassen.

 

Herr Kaiser bekräftigt, dass ein Aufstellungsbeschluss dazu dient, alles zu klären, was an Baulichkeiten möglich und nicht gewünscht ist oder auch umgesetzt werden kann.

 

Frau Socher erklärt, dass es in Eldena im Franz-Wehrstedt-Weg gerade deshalb die Probleme gibt, weil es keinen B.-Plan gibt.

 

Weil keine Änderungsanträge gestellt werden, lässt der Präsident über folgenden Beschluss in unveränderter Form abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 105 – Steinbeckervorstadt – wie folgt:

  1. Für das Gebiet Steinbeckervorstadt östlich der Stralsunder Straße (Abgrenzung lt. Anlage 1) soll gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel des Bebauungsplans ist es, den Bereich östlich der Stralsunder Straße aufzuwerten und das Plangebiet, welches sich z. Z. in Teilen als Außenbereich darstellt, als Allgemeines bzw. Besonderes Wohngebiet mit verschiedenen Angebotsstrukturen zu entwickeln.
  2. Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: bei 29 Ja-Stimmen, 12 Gegenstimmen und

    1 Stimmenthaltung beschlossen

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 105Steinbeckervorstadt wie folgt:

  1. Für das Gebiet Steinbeckervorstadt östlich der Stralsunder Straße (Abgrenzung lt. Anlage 1) soll gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel des Bebauungsplans ist es, den Bereich östlich der Stralsunder Straße aufzuwerten und das Plangebiet, welches sich z. Z. in Teilen als Außenbereich darstellt, als Allgemeines bzw. Besonderes Wohngebiet mit verschiedenen Angebotsstrukturen zu entwickeln.
  2. Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


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