01.11.2010 - 6.1.1 Kommunale Anschlussbahn

Zuständigkeit:
abgelehnt
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Beratung

Zu TOP: 6.1.1

Kommunale Anschlussbahn (Antrag der SPD-Fraktion)

 

 

Für die SPD-Fraktion bringt Herr Dr. Kerath folgende Beschlussvorlage und nimmt die Begründung vor:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister:

 

  1. eine Liste von Dritten zu erstellen, die als Pächter oder Käufer der Eisenbahninfrastruktur zwischen dem Bahnhof Greifswald und dem Hafen Ladebow in Betracht kommen, die Vorleistungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald entsprechend § 11 Abs. 1 S. 3 AEG zu ermitteln, insbesondere unter Berücksichtigung sämtlicher bisherigen Aufwendungen für Zahlungen an die Deutsche Bahn AG sowie Kaufpreis- und Unterhaltungszahlungen, und die Mindestanforderungen für Investitionen zu formulieren und wertmäßig zu schätzen, die einem Dritten im Rahmen des Angebotsverfahrens als sichere Zusagen abgefordert werden müssen, und diese Unterlagen dann in der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen,

 

  1. für die Bundesnetzagentur eine betriebswirtschaftliche Bewertung der Strecke zwischen dem Bahnhof Greifswald und dem Seehafen Ladebow zu erstellen und unmittelbar im Anschluss im Bundesanzeiger die Absicht zur Stilllegung der Strecke zu veröffentlichen.

 

  1. Mit dem Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen eine Rückforderung etwaig ausgereichter Fördermittel für die Anschlussbahn und andere Investitionen zu vermeiden.

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister:

 

  1. eine Liste von Dritten zu erstellen, die als Pächter oder Käufer der Eisenbahninfrastruktur zwischen dem Bahnhof Greifswald und dem Hafen Ladebow in Betracht kommen, die Vorleistungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ensprechend § 11 Abs. 1 S. 3 AEG zu ermitteln, insbesondere unter Berücksichtigung sämtlicher bisherigen Aufwendungen für Zahlungen an die Deutsche Bahn AG sowie Kaufpreis- und Unterhaltungszahlungen, und die Mindestanforderungen für Investitionen zu formulieren und wertmäßig zu schätzen, die einem Dritten im Rahmen des Angebotsverfahrens als sichere Zusagen abgefordert werden müssen, und diese Unterlagen dann in der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen,

 

  1. für die Bundesnetzagentur eine betriebswirtschaftliche Bewertung der Strecke zwischen dem Bahnhof Greifswald und dem Seehafen Ladebow zu erstellen und unmittelbar im Anschluss im Bundesanzeiger die Absicht zur Stilllegung der Strecke zu veröffentlichen.

 

  1. Mit dem Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen eine Rückforderung etwaig ausgereichter Fördermittel für die Anschlussbahn und andere Investitionen zu vermeiden.