01.11.2010 - 6.6 Beteiligung der Fernwärme Greifswald GmbH an de...

Zuständigkeit:
mehrheitlich
Reduzieren

Beratung

Zu TOP: 6.6

Beteiligung der Fernwärme Greifswald GmbH an der ENERTRAG SWG Windfeld Uckermark GmbH & Co.KG

B224-11/10

 

 

Aufgrund der Bemerkungen von Herrn Prof. Matschke und Herrn Dr. Bittner gibt Herr Dreißen von der Stadtwerke GmbH einige Erläuterungen.

 

Da es keine Änderungsanträge zur Beschlussvorlage gibt, lässt der Präsident über folgenden Beschluss in ungeänderter Form abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erteilt ihre Zustimmung, dass die Fernwärme Greifswald GmbH (FWG) gemeinsam mit der ENERTRAG AG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründet und sich an dieser in Höhe von 50% beteiligt. Diese Gesellschaft fungiert als Komplementärin der ENERTRAG SWG Windfeld Uckermark GmbH & Co. KG. Die Bürgerschaft erteilt ebenfalls die Zustimmung, dass sich die FWG mit 50% der Hafteinlage als Kommanditistin an der ENERTRAG FWG Windfeld Uckermark GmbH & Co. KG beteiligt. Die Höhe der Hafteinlage entspricht auf Seiten der SWG der Pflichteinlage.

Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass der Aufsichtsrat der Stadtwerke Greifswald GmbH dieser Beteiligung nach Prüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen ebenfalls seine Zustimmung erteilt.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen und

    2 Stimmenthaltungen beschlossen

 

Reduzieren

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erteilt ihre Zustimmung, dass die Fernwärme Greifswald GmbH (FWG) gemeinsam mit der ENERTRAG AG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründet und sich an dieser in Höhe von 50% beteiligt. Diese Gesellschaft fungiert als Komplementärin der ENERTRAG SWG Windfeld Uckermark GmbH & Co. KG. Die Bürgerschaft erteilt ebenfalls die Zustimmung, dass sich die FWG mit 50% der Hafteinlage als Kommanditistin an der ENERTRAG FWG Windfeld Uckermark GmbH & Co. KG beteiligt. Die Höhe der Hafteinlage entspricht auf Seiten der SWG der Pflichteinlage.

Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass der Aufsichtsrat der Stadtwerke Greifswald GmbH dieser Beteiligung nach Prüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen ebenfalls seine Zustimmung erteilt.


Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=17923&selfaction=print