13.12.2010 - 5.18 Stellungnahme zur Ausschreibung im Schienenregi...

Zuständigkeit:
einstimmig
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Beratung

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Stellungnahme zur Ausschreibung im Schienenregionalverkehr (RE 3)

B243-12/10

 

 

 

Herr Dr. Fassbinder bringt die Vorlage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein und begründet sie.

 

Danach gibt Herr Prof. Klüter eine Stellungnahme ab und erläutert die Dringlichkeit.

 

Der Präsident stellt folgenden Beschluss in unveränderter Form zur Abstimmung:

 

 

1) Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald spricht sich für eine Beibehaltung des Angebotsstandards auf der Verbindung Stralsund – Greifswald – Pasewalk – Berlin aus. Insbesondere muss es weiter regelmäßige, im Takt verkehrende Züge geben, die in Fahrzeit und Komfort InterCity-Standards erfüllen.

 

2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nachstehende Forderungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hinsichtlich des Ausschreibungstextes der Regionalexpresslinie 3 des Bahnnahverkehrs gegenüber der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern und dem Landesverkehrsministerium zu vertreten und auf deren Berücksichtigung bei der Ausschreibung zu drängen.

 

Die Forderungen der Hansestadt Greifswald lauten:

 

(a) Ein durchgängig stündlicher Verkehr auf der Strecke Stralsund – Greifswald – Pasewalk – Berlin sowie auf allen Teilstrecken, unabhängig davon, ob der Verkehr mit Fernzügen oder Regionalzügen durchgeführt wird.
(b) Im Streckenabschnitt Stralsund – Pasewalk muss der Nahverkehrstarif der Bahn ohne Einschränkungen gelten.
(c) Der Komfort des eingesetzten Rollmaterials muss zweistündlich IC-Standards entsprechen, ansonsten gehobenen RE-Standards (wie etwa jetzt schon auf den Linien RE1 oder RE5).

(d) Regelmäßige durchgehende Verbindungen auf der Verbindung Greifswald – Rostock (z. B. durch Verlängerung des RE3 zweistündlich über Stralsund hinaus nach Rostock).

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 

 

 

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1) Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald spricht sich für eine Beibehaltung des Angebotsstandards auf der Verbindung Stralsund – Greifswald – Pasewalk – Berlin aus. Insbesondere muss es weiter regelmäßige, im Takt verkehrende Züge geben, die in Fahrzeit und Komfort InterCity-Standards erfüllen.

 

2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nachstehende Forderungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hinsichtlich des Ausschreibungstextes der Regionalexpresslinie 3 des Bahnnahverkehrs gegenüber der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern und dem Landesverkehrsministerium zu vertreten und auf deren Berücksichtigung bei der Ausschreibung zu drängen.

 

Die Forderungen der Hansestadt Greifswald lauten:

 

(a) Ein durchgängig stündlicher Verkehr auf der Strecke Stralsund – Greifswald – Pasewalk – Berlin sowie auf allen Teilstrecken, unabhängig davon, ob der Verkehr mit Fernzügen oder Regionalzügen durchgeführt wird.
(b) Im Streckenabschnitt Stralsund – Pasewalk muss der Nahverkehrstarif der Bahn ohne Einschränkungen gelten.
(c) Der Komfort des eingesetzten Rollmaterials muss zweistündlich IC-Standards entsprechen, ansonsten gehobenen RE-Standards (wie etwa jetzt schon auf den Linien RE1 oder RE5).

(d) Regelmäßige durchgehende Verbindungen auf der Verbindung Greifswald – Rostock (z. B. durch Verlängerung des RE3 zweistündlich über Stralsund hinaus nach Rostock).