12.01.2011 - 5.1 Information über die Entwicklung von Wohnbauflä...

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5.1.

Information über die Entwicklung von Wohnbauflächen im Ortsteil

Friedrichshagen mit einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

Frau Schmidt erläutert die Textvorlage.

Der Flächennutzungsplan ist Basis für die Entwicklungen in der UHGW. Eine

weitere Erschließung von großen B-Plänen ist nicht vorrangig. Somit wird

eine Ergänzungssatzung entwickelt, welche eine erleichterte Bebauung von

Baulücken entsprechend der Umgebungsbebauung (§34) zulässt. Die Voraussetzungen

sind, dass die Strassen nicht ausgebaut werden brauchen und

jene Grundstücke erschlossen sind.

Folgende Beschlüsse wurden anhand der Einzelflächenbezeichnung durch

die OTV getroffen:

1. Strohkamp: keine Einwände

2. Bebauung in der Graben-Ecke Ortseingang: Der Wartungs- und

Schutzstreifen zum Graben ist durch Baugrenzen freizuhalten.

E: Wiesengrundstück: Eine Bebauung ist nur mit erhöhtem Aufwand

möglich. Es sollte die landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten

bleiben.

3. §34 Bebauung wie gegenüberliegende Fläche. Es wurde beschlossen,

nur Flächen bis zum geplanten Weg und entlang der Straße auszuweisen,

da der Charakter des Straßendorfes erhalten werden muss.

4. Keine Einwände: Beachte: Privatgrundstück

5. Fläche Kaminski: keine Einwände. Es ist nur die landwirtschaftliche

Nutzung der Nebengrundstücke zu beachten.

6. Ohne Weg ausführen. Sonst keine Einwände.

7. Keine Einwände

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass zu erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen

ortsteil-interne Flächen (Teich, Graben 48 als Grenzgraben) zu favorisieren

sind.

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