17.01.2011 - 4.4 9. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung v...

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Beratung

9. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung vom 23.12.1999 zur

Erhebung von Abfallgebühren für das Jahr 2011

Die Vorlage wird von Herrn Hochheim eingebracht.

Die Abfallgebühren werden rückwirkend zum 01.01.2011 um 15 %

steigen. Grund ist, dass per Gesetz ein jährlicher Ausgleich von

Guthaben oder Defiziten aus Vorjahren erfolgen muss. In 2008 und

2009 wurde mehr Geld eingenommen. Dagegen gab es 2010 ein

Defizit von 354.700 EUR, wovon allein 161.000 EUR aus

Mindereinnahmen beim Grünschnitt resultierten. Die Bürger mussten

2010 bei Ablieferung des Grünschnitts beim Wertstoffhof zahlen.

Frau Krüger konkretisiert, dass statt der jährlichen Liefermenge von

bisher 5.700 Tonnen im letzten Jahr nur noch 500 Tonnen abgeliefert

wurden. Ein Teil des Grünschnitts wurde in den Mülltonnen entsorgt,

das ergaben Probeverwiegungen.

Im Dezember 2010 wurde in der Bürgerschaft wieder die ehemals

kostenlose Grünschnittentsorgung beschlossen.

Das allein schlägt sich in den neuen Abfallgebühren in Höhe von 10

% nieder.

In der anschließenden Diskussion äußerte Herr Dr. Kerath sein

Unverständnis, dass die Ergebnisse der Probeverwiegungen vom

Vorjahr nicht berücksichtigt wurden. Besonders in den 120-Liter-

Tonnen wären nicht unerhebliche Mengen von Grünschnitt und

Gehölzen festgestellt worden. Warum müssen die Betreffenden nicht

die „Suppe auslöffeln“ und die Erhöhung wird jetzt über alle

Behältergrößen verteilt?

Herr Hochheim antwortet, dass es Abweichungen von den 2009

ermittelten Schüttdichten gab. Damit hätten die 240-Liter-Tonnen

günstiger als die 120-Liter-Tonnen angeboten werden müssen.

Das hätte man den Bürgern nicht vermitteln können. Die von

Mehrkosten Betroffenen hätten sicher den größeren Behälter gewählt.

Was später wieder preisintensiver geworden wäre.

Was mit den Müllgebühren ab 2012 geschieht, kann ohnehin nicht

gesagt werden, da mit der Verwaltungsreform diese Aufgabe an den

Großkreis abgetreten werden muss.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 4 Nein, 2 Enth.

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