18.01.2011 - 6.4 9. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung v...

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Beratung

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9. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung vom 23.12.1999 zur Erhebung von Abfallgebühren für das Jahr 2011

Die Vorlage wird durch Herrn Hochheim ausführlich erläutert.

Durch die Arbeitsgruppe Abfall und letztlich die Bürgerschaft am

13.12.2010 wurde die Verwaltung gebeten, das zuvor gerade

eingeführte System der separaten Grünschnittentsorgung wieder

zurückzuführen und aus zwei Kalkulationskreisläufen wieder einen zu

machen.

Es werden weiterhin Erläuterungen zum vorliegenden Zahlenmaterial

gegeben, ebenso zur Thematik Probeverwiegung (Artikel 1, § 4 Abs.

1 der Änderungssatzung).

Herr Liedtke berichtet noch mal über die Arbeit und die Ergebnisse

aus der Arbeitsgruppe Abfall.

Die Nachfrage von Herrn Dr. Bittner, warum die Einnahmen von 2009

zu 2010 um 1,5 Mio. € (von 5,8 Mio. € auf 4,3 Mio. €) gesunken sind,

wird durch die Verwaltung bis zur Hauptausschusssitzung schriftlich

beantwortet.

Bezüglich der Probeverwiegung erläutert Herr Hochheim noch mal,

dass eine andere Vorgehensweise als in der Satzung

festgeschrieben (alle 3 Jahre) gewählt werden würde, um dann u. a.

auch Einfluss auf des Abfallentsorgungsverhalten der Bürger nehmen

zu können, wenn die Stadt nach dem 5.9.2011 (Kreisstrukturreform)

Träger der Aufgabe Abfallentsorgung bliebe, was aber

wahrscheinlich nicht der Fall sein wird.

Der Beschlussvorlage wird mit 7 Ja- Stimmen, einer

Gegenstimme und 3 Stimmenthaltungen zugestimmt.

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