21.02.2011 - 7.11 Festpreisregelung für gewerblich genutzte städt...

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Beratung

Zu TOP: 7.11 Festpreisregelung für gewerblich genutzte städtische Grundstücke in Bebauungsplangebieten

- Aktualisierung 2010 -

B273-14/11

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

1. Die unbebauten, erschlossenen städtischen Gewerbe- und Industriegrundstücke

werden grundsätzlich zu mindestens den jeweils geltenden Bodenrichtwerten

(Festpreisen) erschließungsbeitragsfrei an Investoren ab den 01.01.2011

veräußert.

Eventuelle Veräußerungen zu geringeren Preisen bedürfen eines gesonderten Beschlusses.

2. Die Festpreise sollen dauerhaft gelten.

3. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ermächtigt die

Verwaltung, zu den jeweils geltenden Bodenrichtwerten, Grundstücksveräußerungen

mit entsprechender Bauverpflichtung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und

5 Stimmenthaltungen beschlossen