21.02.2011 - 7.11 Festpreisregelung für gewerblich genutzte städt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.11
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 21.02.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- mehrheitlich
Beratung
Zu TOP: 7.11 Festpreisregelung für gewerblich genutzte städtische Grundstücke in Bebauungsplangebieten
- Aktualisierung 2010 -
B273-14/11
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
1. Die unbebauten, erschlossenen städtischen Gewerbe- und Industriegrundstücke
werden grundsätzlich zu mindestens den jeweils geltenden Bodenrichtwerten
(Festpreisen) erschließungsbeitragsfrei an Investoren ab den 01.01.2011
veräußert.
Eventuelle Veräußerungen zu geringeren Preisen bedürfen eines gesonderten Beschlusses.
2. Die Festpreise sollen dauerhaft gelten.
3. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ermächtigt die
Verwaltung, zu den jeweils geltenden Bodenrichtwerten, Grundstücksveräußerungen
mit entsprechender Bauverpflichtung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und
5 Stimmenthaltungen beschlossen