08.03.2011 - 4.3 Sportförderrichtlinie für den Fall des Verluste...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Sitzung:
-
Ausschuss für Sport
- Gremium:
- Ausschuss für Sport
- Datum:
- Di., 08.03.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP:
4.3.
Sportförderrichtlinie für den Fall des Verlustes der Kreisfreiheit
Herr Pegel berichtet über den von der SPD-Fraktion eingebrachten Beschlussvorschlag.
Mit der Kreisgebietsreform werden sich erhebliche Veränderungen
für den Sport ergeben, insbesondere im Bereich der Sportförderung
der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Da die Sportvereine eine
Planungsgrundlage und damit eine Perspektive über die künftigen Rahmenbedingungen
in Greifswald benötigen, sollen Grundzüge der zukünftigen
Sportförderung bestimmt werden. Unter Beteiligung der Gremien der Bürgerschaft
und des Sportbundes Greifswald ist vom Fachamt eine neue Sportförderrichtlinie
als Beschlussfassung vorzulegen. Pachtrückerstattung an Vereine,
die kommunale Sportstätten angepachtet haben, sollte als Mindeststandard
der neuen Richtlinie erhalten bleiben. Künftig werden in Greifswald
Sporthallen in kommunaler Trägerschaft neben solchen des Landkreises
existieren, damit könnten Sportvereine eventuell für ähnliche Hallenzeiten
unterschiedliche Gebühren zahlen. Mögliche Kompensationsmechanismen
hierfür sollten in die neue Sportförderrichtlinie eingearbeitet werden. Die
kommunale Sportförderrichtlinie muss in Abhängigkeit der kreislichen Richtlinie
erstellt werden.
Abstimmung : 8 Ja- Stimmen, 1 Enthaltung, 1 Nein-Stimme