08.03.2011 - 4.3 Sportförderrichtlinie für den Fall des Verluste...

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4.3.

Sportförderrichtlinie für den Fall des Verlustes der Kreisfreiheit

Herr Pegel berichtet über den von der SPD-Fraktion eingebrachten Beschlussvorschlag.

Mit der Kreisgebietsreform werden sich erhebliche Veränderungen

für den Sport ergeben, insbesondere im Bereich der Sportförderung

der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Da die Sportvereine eine

Planungsgrundlage und damit eine Perspektive über die künftigen Rahmenbedingungen

in Greifswald benötigen, sollen Grundzüge der zukünftigen

Sportförderung bestimmt werden. Unter Beteiligung der Gremien der Bürgerschaft

und des Sportbundes Greifswald ist vom Fachamt eine neue Sportförderrichtlinie

als Beschlussfassung vorzulegen. Pachtrückerstattung an Vereine,

die kommunale Sportstätten angepachtet haben, sollte als Mindeststandard

der neuen Richtlinie erhalten bleiben. Künftig werden in Greifswald

Sporthallen in kommunaler Trägerschaft neben solchen des Landkreises

existieren, damit könnten Sportvereine eventuell für ähnliche Hallenzeiten

unterschiedliche Gebühren zahlen. Mögliche Kompensationsmechanismen

hierfür sollten in die neue Sportförderrichtlinie eingearbeitet werden. Die

kommunale Sportförderrichtlinie muss in Abhängigkeit der kreislichen Richtlinie

erstellt werden.

Abstimmung : 8 Ja- Stimmen, 1 Enthaltung, 1 Nein-Stimme

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