09.03.2011 - 5.3 Vereinbarung über Organisation und Ausgestaltun...

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5.3.

Vereinbarung über Organisation und Ausgestaltung des Jobcenters Greifswald

als ge-meinsame Einrichtung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und

der Agentur für Arbeit Stralsund nach § 44 b Absatz 2 SGB II i.V.m. § 2 Abs. 2

AG SGB II M-V SGB II

Herr Dembski bringt die Vorlage ein und erläutert die neue Gesetzeslage. Der

erarbeitete Vertrag regelt die Rahmenbedingungen über die Organisation und

die Ausgestaltung des Jobcenters als gemeinsame Einrichtung der Universitäts-

und Hansestadt Greifswald und der Agentur für Arbeit Stralsund nach §

44 b Absatz 2 SGB II i.V.m. § 2 Absatz 2 AG SGB II M-V SGB II. Im Wesentlichen

ist es die Fortführung dessen, was bereits bei der ARGE galt.

Herr Kochan bittet darum, im Vertrag unter § 7 Absatz 2 im 2. Satz das Wort

„können“ durch das Wort „sollen“ zu ersetzen. Außerdem wäre es erforderlich,

die Aufgaben des örtlichen Beirates unter § 7 festzuschreiben.

Es erfolgt die Abstimmung über den Beschluss mit der Maßgabe, die Aufgaben

des Beirates genauer zu formulieren.

Ergebnis: 11 x ja , einstimmig