11.03.2011 - 5.1 Wahlbereichseinteilung für die Wahlen zum Kreis...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Fr., 11.03.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- einstimmig
Beratung
Zu TOP:
5.1.
Wahlbereichseinteilung für die Wahlen zum Kreistag am 04.09.2011
Dem Ausschuss wurde bereits zur Sitzung am 05.11.2010 der nun
vorliegende Vorschlag zur Einteilung des künftigen Landkreises in zehn
Wahlbereiche neben zwei weiteren Varianten ausgereicht.
Herr Dr. Fassbinder reicht einen Änderungsantrag ein und begründet
diesen. Aus seiner Sicht komme das Greifswalder Umland bei der
vorliegenden Wahlbereichseinteilung zu kurz, weshalb es bei den
Wahlbereichen 3 und 4 Änderungen beim Zuschnitt geben sollte.
Herr Bauer weist darauf hin, dass jeder bisherige Kreis nach Auskunft
des Landeswahlleiters über den konkreten Zuschnitt der Wahlbereiche
in seinem Gebiet zu befinden hat, was für Greifswald die Wahlbereiche
1 und 2 umfasst. Lediglich die Anzahl der Wahlbereiche insgesamt
müssten dagegen alle betroffenen Gebietskörperschaften beschließen.
Zudem hat Ostvorpommern über seine Wahlbereiche, zu denen die
Bereiche 3 und 4 gehören, bereits einen Beschluss gefasst.
Die Regelung des § 33 LNOG wird von Teilen des Ausschusses anders
interpretiert. Eventuell soll die Frage der Änderung der Abgrenzungen
der Wahlbereiche 3 und 4 noch mit Vertretern der Landkreise erörtert
werden.
Der Ausschuss beschließt die folgende Änderung:
Der erste Teil der Vorlage bis einschließlich der Abgrenzung der
Wahlbereiche 1 und 2 wird Punkt 1 der Vorlage.
Der Beschluss zu den zehn Wahlbereichen im künftigen Großkreis
wird Nr. 2 der Vorlage, der Klammerzusatz gestrichen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig