11.03.2011 - 5.1 Wahlbereichseinteilung für die Wahlen zum Kreis...

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5.1.

Wahlbereichseinteilung für die Wahlen zum Kreistag am 04.09.2011

Dem Ausschuss wurde bereits zur Sitzung am 05.11.2010 der nun

vorliegende Vorschlag zur Einteilung des künftigen Landkreises in zehn

Wahlbereiche neben zwei weiteren Varianten ausgereicht.

Herr Dr. Fassbinder reicht einen Änderungsantrag ein und begründet

diesen. Aus seiner Sicht komme das Greifswalder Umland bei der

vorliegenden Wahlbereichseinteilung zu kurz, weshalb es bei den

Wahlbereichen 3 und 4 Änderungen beim Zuschnitt geben sollte.

Herr Bauer weist darauf hin, dass jeder bisherige Kreis nach Auskunft

des Landeswahlleiters über den konkreten Zuschnitt der Wahlbereiche

in seinem Gebiet zu befinden hat, was für Greifswald die Wahlbereiche

1 und 2 umfasst. Lediglich die Anzahl der Wahlbereiche insgesamt

müssten dagegen alle betroffenen Gebietskörperschaften beschließen.

Zudem hat Ostvorpommern über seine Wahlbereiche, zu denen die

Bereiche 3 und 4 gehören, bereits einen Beschluss gefasst.

Die Regelung des § 33 LNOG wird von Teilen des Ausschusses anders

interpretiert. Eventuell soll die Frage der Änderung der Abgrenzungen

der Wahlbereiche 3 und 4 noch mit Vertretern der Landkreise erörtert

werden.

Der Ausschuss beschließt die folgende Änderung:

Der erste Teil der Vorlage bis einschließlich der Abgrenzung der

Wahlbereiche 1 und 2 wird Punkt 1 der Vorlage.

Der Beschluss zu den zehn Wahlbereichen im künftigen Großkreis

wird Nr. 2 der Vorlage, der Klammerzusatz gestrichen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig