28.03.2011 - 6.7 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Univer...

Zuständigkeit:
mehrheitlich
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Beratung

Zu TOP: 6.7

1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

B286-15/11

 

 

Herr Liskow teilt mit, dass die FDP-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen in der Hauptsatzung unter § 15 Seniorenbeirat ein Rederecht bei allen ihn betreffenden Entscheidungen eingeräumt wird (siehe TOP 6.6 DS-Nr. 05/501) beantragt haben.

 

 

Herr Liskow schlägt vor, Gleiches für den Kinderbeauftragten aufzunehmen.

 

Herr Hoebel bringt den entsprechenden Änderungsantrag ein und nimmt die Begründung vor.

 

Im Rahmen der Diskussion beantragt Herr Multhauf, zusätzlich in die Ergänzung der FDP- und Grünenfraktion aufzunehmen „in allen Ausschüssen und Ortsteilvertretungen“.

 

- kein Widerspruch

 

Damit lässt der Präsident über folgenden Beschlussvorschlag zur Änderung der Hauptsatzung abstimmen:

 

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Neufassung vom 27.09.2010.

 

 

1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft am 28.03.2011 folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Neufassung vom 27.09.2010 erlassen:

 

Artikel 1

 

In die Hauptsatzung wird folgender § 12 a eingefügt:

 

§ 12 a Kinderbeauftragte/r

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bestellt für die Dauer der Wahlperiode einen ehrenamtlich tätigen Kinderbeauftragten.

 

Der Kinderbeauftragte ist Ansprechpartner für Kinder, Eltern, Erzieher, Lehrer, Sozialarbeiter sowie für freie Träger der Jugendarbeit und andere Vereine und Verbände, die sich für Kinder engagieren.

 

Einmal im Jahr berichtet der Kinderbeauftragte dem Jugendhilfeausschuss und der Bürgerschaft über seine Arbeit. Er soll bei relevanten Entscheidungen in allen Ausschüssen und Ortsteilvertretungen gehört werden.

Artikel 2

 

§ 15 soll durch folgenden Satz ergänzt werden:

 

„Er soll bei relevanten Entscheidungen in allen Ausschüssen und Ortsteilvertretungen gehört werden.“

 

Artikel 3

 

Der § 17 Entschädigung wird wie folgt ergänzt:

8) Der Kinderbeauftragte erhält eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 EUR.

 

Artikel 4

 

Die 1. Änderungssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Stimmenthaltungen

    beschlossen

 

 

Bezüglich der/s Kinderbeauftragten teilt Herr Spring mit, dass bis zum 07.04.2011 die Freien Träger aufgefordert wurden, Vorschläge einzureichen. Der Jugendhilfeausschuss wird am 11.04.2011 darüber beraten. Am 28. April 2011 um 18:00 Uhr wird es im Senatssaal eine gemeinsame Veranstaltung des Jugendhilfeausschusses, der Freien Träger und Vertreter der Fraktion geben, in der über die Kandidatenvorschläge beraten werden soll. Am 16.05.2011 soll die Bürgerschaft die/den Kinderbeauftragten wählen.

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Neufassung vom 27.09.2010.