28.03.2011 - 6.8 Gründung einer Energieerzeugungsgesellschaft Gr...

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mehrheitlich
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Beratung

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Gründung einer Energieerzeugungsgesellschaft Greifswald GmbH (EGG) durch die Stadtwerke Greifswald GmbH SWG und Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages

B287-15/11

 

 

Der Oberbürgermeister bringt die Beschlussvorlage ein und nimmt die Begründung vor.

 

Da es keine Wortmeldungen gibt, lässt der Präsident über folgenden Beschluss abstimmen.

 

 

  1. Die Bürgerschaft erteilt ihre Zustimmung zur Gründung einer Energieerzeugungs-gesellschaft Greifswald GmbH (EGG) durch die Stadtwerke Greifswald GmbH (SWG) mit einem Stammkapital von € 25.000,00.

 

  1. Die Bürgerschaft ermächtigt die Gesellschaftervertreter in den Gesellschafterversammlungen der SWG und der EGG, dem Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zwischen der SWG – als herrschendes Unternehmen – und der EGG – als beherrschtes Unternehmen – mit Wirkung ab der Gründung der Gesellschaft zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und

    1 Stimmenthaltung beschlossen

 

 

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  1. Die Bürgerschaft erteilt ihre Zustimmung zur Gründung einer Energieerzeugungs-gesellschaft Greifswald GmbH (EGG) durch die Stadtwerke Greifswald GmbH (SWG) mit einem Stammkapital von € 25.000,00.

 

  1. Die Bürgerschaft ermächtigt die Gesellschaftervertreter in den Gesellschafterversammlungen der SWG und der EGG, dem Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zwischen der SWG – als herrschendes Unternehmen – und der EGG – als beherrschtes Unternehmen – mit Wirkung ab der Gründung der Gesellschaft zuzustimmen.