28.03.2011 - 6.4 Bestellung des Beauftragten für den neuen Landk...

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Beratung

Zu TOP: 6.4

Bestellung des Beauftragten für den neuen Landkreis

B284-15/11

 

 

Der Oberbürgermeister erläutert diese Informationsvorlage aus dem Kooperationsstab.

 

Herr Dr. Bartels bemerkt, dass es eine der Seltsamkeiten dieses Gesetzes ist. Wenn es um den zukünftigen Landrat auf bestimmte Zeit geht, hat die Bürgerschaft nichts zu entscheiden, sondern nur die beiden Kreistage.

Bei der Gleichstellungsbeauftragten (TOP 6.5) muss die Bürgerschaft der Hansestadt Greifswald einen Beschluss fassen.

Herr Dr. Bartels bemerkt, dass diese Verfahrensweise ein wenig den Charakter des Gesetzes zeigt.

 

Der Präsident lässt über die Informationsvorlage abstimmen.

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt die Bestellung von Herrn Dr. Volker Böhning zum Beauftragten gemäß § 31 Abs. 2 LNOG für den  Landkreis mit der vorläufigen Bezeichnung Südvorpommern zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und

    1 Stimmenthaltung zur Kenntnis genommen

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt die Bestellung von Herrn Dr. Volker Böhning zum Beauftragten gemäß § 31 Abs. 2 LNOG für den  Landkreis mit der vorläufigen Bezeichnung Südvorpommern zur Kenntnis.