28.03.2011 - 6.5 Bestellung zur vorläufigen Gleichstellungsbeau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 28.03.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP: 6.5 |
Bestellung zur vorläufigen Gleichstellungsbeauftragten des neuen Landkreises B285-15/11 |
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Herr Dr. Bartels informiert, dass sich die beiden Landkreise zum Zeitpunkt der Beratung des zeitweiligen Ausschusses zur Kreisgebietsreform am 11.03.2011 noch nicht geeinigt hatten. Deshalb steht in der Vorlage kein Abstimmungsergebnis.
Der Präsident lässt über folgenden Beschluss abstimmen
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt gemäß § 104 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 40 Satz 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landkreisneuordnungsgesetz-LNOG M-V) die Bestellung von Frau Rita Dornbrack zur vorläufigen Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises mit der vorläufigen Bezeichnung Südvorpommern.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Stimmenthaltungen beschlossen
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt gemäß § 104 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 40 Satz 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landkreisneuordnungsgesetz-LNOG M-V) die Bestellung von Frau Rita Dornbrack zur vorläufigen Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises mit der vorläufigen Bezeichnung Südvorpommern.