28.03.2011 - 6.5 Bestellung zur vorläufigen Gleichstellungsbeau...

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Beratung

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Bestellung  zur vorläufigen Gleichstellungsbeauftragten des neuen Landkreises

B285-15/11

 

 

Herr Dr. Bartels informiert, dass sich die beiden Landkreise zum Zeitpunkt der Beratung des zeitweiligen Ausschusses zur Kreisgebietsreform am 11.03.2011 noch nicht geeinigt hatten. Deshalb steht in der Vorlage kein Abstimmungsergebnis.

 

Der Präsident lässt über folgenden Beschluss abstimmen

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt gemäß § 104 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 40 Satz 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landkreisneuordnungsgesetz-LNOG M-V) die Bestellung von Frau Rita Dornbrack zur vorläufigen Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises mit der vorläufigen Bezeichnung Südvorpommern.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Stimmenthaltungen

    beschlossen

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt gemäß § 104 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 40 Satz 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landkreisneuordnungsgesetz-LNOG M-V) die Bestellung von Frau Rita Dornbrack zur vorläufigen Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises mit der vorläufigen Bezeichnung Südvorpommern.

 

 

 

 

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