28.03.2011 - 6.20 Weiteres Verfahren - Unterbringung Stadtarchiv

Zuständigkeit:
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Beratung

Zu TOP: 6.20

Weiteres Verfahren - Unterbringung Stadtarchiv

B300-15/11

 

 

Für die CDU-Fraktion teilt Herr Hochschild mit, dass seine Fraktion die Variante c) (Grundstück An den Wurthen favorisiert). Er möchte, dass aus Kostengründen auch nur die Variante c) weiter untersucht wird. Herr Hochschild begründet, warum die Varianten a) und b) nicht weiter untersucht werden sollen.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert Herr Dr. Fassbinder das Verfahren bei solch einem wichtigen Thema, dass die Beschlussvorlage als Tischvorlage in allen Fachausschüssen beraten wurde.

Es fehlten die Informationen, um eine Entscheidung über die einzelnen Varianten treffen zu können. Die Fraktion plädiert dafür, zwei Varianten zu prüfen und er schlägt die Varianten a) und c) vor.

 

Herr Dr. Bartels bemerkt für die Fraktion Die Linke, dass sich die Bürgerschaft aufgrund der Erfahrungen mit der alten Post nicht auf einen Standort festlegen sollte, sondern die zwei Standorte mit den meisten Stimmen  geprüft werden.

 

Herr Pegel teilt mit, dass die SPD-Fraktion die Varianten a) und c) favorisiert. Auch wenn die Planungskosten zweimal anfallen, hätte man eine größere Planungssicherheit.

Herr Pegel beantragt entsprechend Geschäftsordnung, darüber abstimmen zu lassen, ob über eine oder zwei Varianten abgestimmt werden soll.

 

Auf alle Fälle hofft Frau Heinrich, dass die Entscheidung zur Unterbringung des Stadtarchivs nicht vertagt wird. Sie stellt die Frage, wer die Planungen übernehmen soll.

 

Für den Bauausschuss informiert Herr Liedtke im Rahmen der Diskussion, dass die Variante c) favorisiert wird.

 

Auf die Frage von Frau Heinrich teilt Herr Hochheim mit, dass grundsätzlich die Vorplanungen vom Rahmenplaner für das Sanierungsgebiet (Herr Lesche) übernommen werden könnten. Man könnte sich auch andere Planungsbüros suchen.

Herr Kaiser ergänzt, dass die Vorbereitungen über Herrn Lesche laufen und Angebote von drei Planern eingeholt werden.

 

Herr Hochschild beantragt, erst einmal darüber abzustimmen, ob eine oder ob zwei Varianten weiterverfolgt werden.

 

Im Rahmen der Diskussion unterstützt Herr Multhauf den Vorschlag, nur einen Standort zu untersuchen. Er spricht sich für den Standort der ehemligen Feuerwehr aus. Er stellt Fragen zu Kosten und Zeitumfang für die Planungen.

 

Entsprechend Geschäftsordnung beantragt Herr Burmeister den Abbruch der Diskussion und Abstimmung über den Antrag von Herrn Hochschild.

 

Herr Kaiser sagt die Beantwortung der Fragen von Herrn Multhauf zu Protokoll zu.

 

Der Präsident lässt darüber abstimmen, ob eine oder zwei Varianten zur Unterbringung des Stadtarchivs weiterverfolgt werden sollen.

 

Abstimmungsergebnis: eine Variante

    15 Stimmen dafür

 

Abstimmungsergebnis: zwei Varianten

    18 Stimmen dafür

 

Der Präsident stellt fest, dass sich aus der Diskussion ergibt, dass die Varianten a) und c) der ausgereichten Beschlussvorlage weiterverfolgt werden sollen. Deshalb lässt er über folgenden Beschluss abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

1. Das künftige Stadtarchiv soll am Standort

a)      der ehemaligen Freiwilligen Feuerwehr in der Baderstraße - oder

b)      auf dem Grundstück Flur 45, Flurstück 25/23 der Gemarkung Greifswald, An den Wurthen errichtet werden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vorplanung für den Standort a) und/oder b) in Auftrag zu geben.

 

3. Nach der Vorplanung ist das Projekt der Bürgerschaft zur abschließenden Entscheidung mit einer Darstellung der geplanten Finanzierung und einem möglichen Bauzeitenplan vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und

    einigen Stimmenthaltungen beschlossen

 

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

1. Das künftige Stadtarchiv soll am Standort

a)     der ehemaligen Freiwilligen Feuerwehr in der Baderstraße - oder

b)     auf dem Grundstück Flur 45, Flurstück 25/23 der Gemarkung Greifswald, An den Wurthen errichtet werden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Vorplanung für den Standort a) und/oder b) in Auftrag zu geben.

 

3. Nach der Vorplanung ist das Projekt der Bürgerschaft zur abschließenden Entscheidung mit einer Darstellung der geplanten Finanzierung und einem möglichen Bauzeitenplan vorzulegen.

 

 

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