16.05.2011 - 5.12 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 - Karl-K...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.12
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 16.05.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP: 5.12 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 - Karl-Krull-Straße - Satzungsbeschluss
B324-16/11
Herr Multhauf gibt die Stellungnahme der Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt
ab. Es gibt aber noch Fragen.
Warum geht dieser Rahmenplan über das Gelände der Genossenschaft hinaus?
Es geht um den Weg, der von der Karl-Krull-Straße zum Max-Hagen-Weg geht.
Es gibt keine Erklärung dafür, warum das Gebiet in den B-Plan einbezogen wird.
Herr Kaiser versteht die Fragen nicht so richtig. Es geht um einen Bereich der
Krull-Straße der bebaut werden soll. Teile des Gebietes sind an den Eigentümer
verkauft, der Wohngebäude errichten will. Wenn man einen B-Plan ändert, muss
man die benachbarten Bereiche mitbetrachten und überplanen.
Herr Liedtke bringt seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass Herr
Multhauf heute mit diesen Fragen kommt. Er müsse die Mehrheitsmeinung der
OTV zum Ausdruck bringen und sich nicht als Vorsitzender hier hervortun.
Auf die Bemerkungen von Herrn Liedtke geht Herr Multhauf nicht ein.
Er ist der Meinung, dass die meisten Bürgerschaftsmitglieder die Situation an
dieser Stelle nicht kennen. Mit dieser Vorlage wird nämlich nicht das ganze Gebiet
überplant, sondern nur ein Stückchen. Er möchte wissen, wer dort bauen
will.
Daraufhin erklärt Herr Kaiser, dass bei jeder Änderung des Bebauungsplanes
muss das gesamte Prozedere wie bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes
durchlaufen werden. Deshalb muss genau überlegt werden, was zu ändern ist,
wenn ein neuer Investor kommt.
Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt Herr Prof. Joecks über folgenden
Beschluss abstimmen:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Satzungsbeschluss
zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 – Karl-Krull-
Straße – wie folgt:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs und des Entwurfs
zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 – Karl-Krull-Straße – vorgebrachten
Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft
und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt. Der
Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem
Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 31. September 2009 (BGBl. I, S. 2585), sowie nach § 86
der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 729), beschließt
die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 – Karl-Krull-Straße –, bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).
3. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zur 1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 103 – Karl-Krull-Straße – wird gebilligt (Anlage 3).
4. Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss der Satzung zur 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 103 – Karl-Krull-Straße – gemäß § 10 BauGB ortsüblich
bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Umweltbericht
während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: bei 30 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und
6 Stimmenthaltungen beschlossen