13.05.2011 - 4.1 Vorläufige Hauptsatzung für den Landkreis Südvo...

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Beratung

Zu TOP: 4.3. Vorläufige Hauptsatzung für den Landkreis Südvorpommern gem. §

20 Abs. 1 LNOG M-V

Herr Bauer informiert über redaktionelle Änderungen, die den

Mitgliedern des Ausschusses vorliegen und bereits eingearbeitet

worden sind.

Frau Socher informiert aus der Fraktion Die Linke, dass dort

erhebliche Bedenken gegen Teile der Hauptsatzung bestehen

(u.a. Nichtöffentlichkeit des Kreisausschusses, finanzielle

Ausstattung, Anzahl von Ausschussmitgliedern). Daher wir die

Fraktion der Satzung in der vorliegenden Form nicht zustimmen.

Herr Pegel stellt fest, dass diese Bedenken bekannt sind, weist

jedoch auf die Vorläufigkeit der Satzung hin. Der neue Kreistag wird

gerade in diesen Fragen neu nachdenken müssen. Ziel müsse es

jedoch nun zunächst sein, die im gemeinsamen beratenden Gremium

erarbeitete vorläufige Satzung in den Gebietskörperschaften nun

auch einheitlich zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme,

1 Stimmenthaltung