06.06.2011 - 6.11 Beschluss zum Ausbau der „Heinrich-Heine-Straße...

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Beratung

Zu TOP: 6.11. Beschluss zum Ausbau der „Heinrich-Heine-Straße“ und für die Abrechnung

der Straßenausbaumaßnahme nach Straßenausbaubeitragssatzung

die Abschnittsbildung und die Klassifizierung

Diese Maßnahme ist in zwei Bauabschnitten und drei Abschnitten vorgesehen.

Zur Deckung des Aufwandes sind Straßenbaubeiträge zu erheben.

Für die Abrechnung der umlagefähigen Kosten sollen von den

beitragspflichtigen Grundstückseigentümern Vorausleistungen in Höhe

von 80 v. H. des voraussichtlichen Straßenausbaubeitrages erhoben

werden. Die Vorausleistungen werden mit der endgültigen Beitragsschuld

verrechnet.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen

2 Stimmenthaltungen