07.06.2011 - 5.1 Hafengebührensatzung 2011/2012/2013 der Univers...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Ausschuss für Sport
- Gremium:
- Ausschuss für Sport
- Datum:
- Di., 07.06.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- Variantenabstimmung
Beratung
Zu TOP: 5.1. Hafengebührensatzung 2011/2012/2013 der Universitäts- und Hansestadt
Greifswald für die Häfen der Stadt
Herr Lubs stellt die neue Hafengebührensatzung für die Häfen der Stadt
vor. Die von der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
am 03.05.2004 beschlossene Hafengebührensatzung für Häfen in Greifswald
war im Rahmen der Haushaltssicherung zu überarbeiten mit der Zielstellung
u.a. einer Vereinfachung der Gebührentatbestände, der Anpassung
des Kostendeckungsgrades, der Verwendung „branchenüblicher“
Berechnungsgrundlagen und der Schaffung von günstigen Regelungen für die Vereine, insbesondere den Kinder- und Jugendsport.
Die Verwaltung legt drei Berechnungsvarianten zur Entscheidung vor. Vorzugsvariante
der Verwaltung ist die Berechnungsvariante A (m Uferbefestigung).
Herr Multhauf merkt an, dass eine Steigerung der Liegeplatzkosten für
einige Segler von 30% auf 100% sehr „heftig“ ist.
Herr Radicke informiert darüber, dass die Segelvereine in Greifswald für
die Variante A stimmen und damit einen Kompromiss gemeinsam mit der
Verwaltung gefunden haben. Die Gebühren sind für die Vereinsmitglieder
insgesamt leicht gesunken.
Herr Föste bestätigt, dass die Berechnungsvariante A optimal für alle Segler
in Greifswald ist.
Herr Lubs weist darauf hin, dass die Hafengebühren dem mittleren Bereich
der Gebühren der in östlichen Regionen befindlichen kommunalen
Häfen entsprechen.
Es erfolgte die Abstimmung zur Hafengebührensatzung nach Berechnungsvariante
A
Abstimmung : 8 Ja- Stimmen