07.06.2011 - 5.1 Hafengebührensatzung 2011/2012/2013 der Univers...

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Greifswald für die Häfen der Stadt

Herr Lubs stellt die neue Hafengebührensatzung für die Häfen der Stadt

vor. Die von der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

am 03.05.2004 beschlossene Hafengebührensatzung für Häfen in Greifswald

war im Rahmen der Haushaltssicherung zu überarbeiten mit der Zielstellung

u.a. einer Vereinfachung der Gebührentatbestände, der Anpassung

des Kostendeckungsgrades, der Verwendung „branchenüblicher“

Berechnungsgrundlagen und der Schaffung von günstigen Regelungen für die Vereine, insbesondere den Kinder- und Jugendsport.

Die Verwaltung legt drei Berechnungsvarianten zur Entscheidung vor. Vorzugsvariante

der Verwaltung ist die Berechnungsvariante A (m Uferbefestigung).

Herr Multhauf merkt an, dass eine Steigerung der Liegeplatzkosten für

einige Segler von 30% auf 100% sehr „heftig“ ist.

Herr Radicke informiert darüber, dass die Segelvereine in Greifswald für

die Variante A stimmen und damit einen Kompromiss gemeinsam mit der

Verwaltung gefunden haben. Die Gebühren sind für die Vereinsmitglieder

insgesamt leicht gesunken.

Herr Föste bestätigt, dass die Berechnungsvariante A optimal für alle Segler

in Greifswald ist.

Herr Lubs weist darauf hin, dass die Hafengebühren dem mittleren Bereich

der Gebühren der in östlichen Regionen befindlichen kommunalen

Häfen entsprechen.

Es erfolgte die Abstimmung zur Hafengebührensatzung nach Berechnungsvariante

A

Abstimmung : 8 Ja- Stimmen