06.06.2011 - 6.3 Übergabe des Grundstücks und des Gebäudes der k...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Mo., 06.06.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- mit Änderungen
Beratung
6.3. Übertragung von Grundstück und Gebäude der
Kinderbetreuungseinrichtung „Weg ins Leben“ an das Studentenwerk
AöR
Die Verwaltung bringt die Vorlage ein. Die Übertragung von Grundstück
und Gebäude ist von den beiden anderen Vorgängen getrennt worden,
da kein Personalübergang vorgesehen ist.
Für die Grundstücksübertragung ist noch einmal ein gesonderter Vertrag
erforderlich.
Während der Bauzeit sollen die Kinder der Einrichtung „Weg ins Leben“
im Gebäude „Knirpsenland“ betreut werden. Anschließend besteht für
die Eltern die Option, ihre Kinder in der Einrichtung vom Studentenwerk
betreuen zu lassen, bzw. wird entsprechend des zu dem Zeitpunkt
vorhandenen Betreuungsbedarfs nach einer anderen Lösung gesucht
werden müssen.
Auf Antrag wird den Elternvertreten der Kita „Weg ins Leben“ Rederecht
gewährt.
Frau Kummerow erläutert das Anliegen der Eltern, das Gebäude
„Knirpsenland“ dauerhaft als integrative Kinderbetreuungseinrichtung
bereit zu stellen (das Anschreiben der Elternvertreter wurde mit der
Einladung versandt).
Durch die Verwaltung wird darauf verwiesen, dass es zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich ist, den Betreuungsbedarf im
Jahr 2013/2014 konkret vorauszusagen und dass die Standortfragen im
Rahmen der Fortschreibung der Jugendhilfeplanung geklärt werden
müssen.
Herr Weller stellt den Antrag, die Punkte 1 bis 6 sowie den einleitenden
Satz aus der Begründung in den Beschlusstext zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag: einstimmig (14 Ja)