06.06.2011 - 6.3 Übergabe des Grundstücks und des Gebäudes der k...

Zuständigkeit:
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Beratung

6.3. Übertragung von Grundstück und Gebäude der

Kinderbetreuungseinrichtung „Weg ins Leben“ an das Studentenwerk

AöR

Die Verwaltung bringt die Vorlage ein. Die Übertragung von Grundstück

und Gebäude ist von den beiden anderen Vorgängen getrennt worden,

da kein Personalübergang vorgesehen ist.

Für die Grundstücksübertragung ist noch einmal ein gesonderter Vertrag

erforderlich.

Während der Bauzeit sollen die Kinder der Einrichtung „Weg ins Leben“

im Gebäude „Knirpsenland“ betreut werden. Anschließend besteht für

die Eltern die Option, ihre Kinder in der Einrichtung vom Studentenwerk

betreuen zu lassen, bzw. wird entsprechend des zu dem Zeitpunkt

vorhandenen Betreuungsbedarfs nach einer anderen Lösung gesucht

werden müssen.

Auf Antrag wird den Elternvertreten der Kita „Weg ins Leben“ Rederecht

gewährt.

Frau Kummerow erläutert das Anliegen der Eltern, das Gebäude

„Knirpsenland“ dauerhaft als integrative Kinderbetreuungseinrichtung

bereit zu stellen (das Anschreiben der Elternvertreter wurde mit der

Einladung versandt).

Durch die Verwaltung wird darauf verwiesen, dass es zum

gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich ist, den Betreuungsbedarf im

Jahr 2013/2014 konkret vorauszusagen und dass die Standortfragen im

Rahmen der Fortschreibung der Jugendhilfeplanung geklärt werden

müssen.

Herr Weller stellt den Antrag, die Punkte 1 bis 6 sowie den einleitenden

Satz aus der Begründung in den Beschlusstext zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag: einstimmig (14 Ja)