04.07.2011 - 5.32 Bebauungsplan Nr. 13 - An den Gewächshäusern -...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 13 - An den Gewächshäusern - wie folgt:

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 13 - An den Gewächshäusern -, Beschluss- Nr. 640-31/97 vom 15.04.1997, wird die Plangrenze, wie in Anlage 1 dargestellt, geändert.
    Ziel des Bebauungsplans ist es, die Bereiche östlich der Straße An den Gewächshäusern als allgemeines Wohngebiet (WA) und in Teilbereichen westlich der Straße - An den Gewächshäusern - als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) bzw. Mischgebiet (MI) zu entwickeln.


  1. In Abänderung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 37 - Anklamer Straße -, Beschluss- Nr. 427-SIV/91 vom 18.12.1991 wird ein Teil des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes, wie in Anlage 1 schraffiert dargestellt, nun dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 zugeordnet.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll durch öffentlichen Aushang des Vorentwurfs zum o. g. Bebauungsplan erfolgen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.