22.08.2011 - 5.1 Bildung einer vorläufigen Verwaltungsgemeinscha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 22.08.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP: 5.1 |
Bildung einer vorläufigen Verwaltungsgemeinschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit dem künftigen Landkreis Südvorpommern für die Aufgaben: "Untere Ausländerbehörde" und "Personen- und Güterverkehrswesen" B348-18/11 |
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt über die Bildung einer vorläufigen Verwaltungsgemeinschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit dem Landkreis mit der vorläufigen Bezeichnung „Südvorpommern“ für die Aufgaben „Untere Ausländerbehörde“ und „Personen und Güterverkehrswesen“ gem. § 167 Abs. 2 KV M-V n. F. für die Zeit vom 04.09. 2011 bis 31.12.2011 mit den beigefügten Vertragsentwürfen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt über die Bildung einer vorläufigen Verwaltungsgemeinschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit dem Landkreis mit der vorläufigen Bezeichnung „Südvorpommern“ für die Aufgaben „Untere Ausländerbehörde“ und „Personen und Güterverkehrswesen“ gem. § 167 Abs. 2 KV M-V n. F. für die Zeit vom 04.09. 2011 bis 31.12.2011 mit den beigefügten Vertragsentwürfen.