31.08.2011 - 5.1 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 - Fr...

Zuständigkeit:
mit einem Änderungsantrag in den Fachausschuss verwiesen
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Beratung

Zu TOP: 5.1.

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 - Friedrichshagen Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegung

Frau Schmidt stellt die geänderte Ergänzungssatzung Nr.4 - Friedrichshagen im Entwurf vor. Die Bewohner des Grundstückes 4 erklären, dass sie mit einer vorge-zogenen Ausgleichzahlung für anteilig verbleibende Defizit von ca. 2,12 ha Flä-chenäquivalent, auf das Finanzierungskonto: -Sammelausgleichkompensation: Renaturierung des Grabens 48 – (A4) nicht einverstanden sind.

In der nachfolgenden Diskussion wurde klargestellt:

- die Renaturierung des Graben 48 wird erstrangig als Ausgleichmaßnahme für versiegelte Flächen durch die Ortsteilvertretung befürwortet , da der Graben 48 maßgeblich zur Regenentwässerung der den Grundstücken von Friedrichshagen angrenzenden Ackerflächen beiträgt und somit die Über-schwemmungsgefahr bei Starkregen und Schneeschmelze mindert.

 

- In der Diskussion wurde festgestellt, dass die Eigentümer, der Ergänzungs-fläche 4 keine Bebauung der Ergänzungsfläche 4 beabsichtigen und bean-tragen die Streichung der Ergänzungsfläche 4 aus der Ergänzungssatzung Nr. 4 – Friedrichshagen.

 

Die Ortsteilvertretung von Friedrichshagen stimmt der Streichung zu, da es sich hierbei um eine Fläche im Privatbesitz handelt und die Bebauung der Fläche nicht dem Nutzungskonzept der Ortsteilvertretung entspricht, da hier nur eine Lückenbebauung vorgesehen ist, wenn auf der gegenüberliegen den Straßenseite bereits eine bebaute Fläche besteht.

- Frau Schmidt bestätigt, dass zum derzeitigen Planungsstand eine derartige Änderung der Ergänzungssatzung möglich ist, diese aber dem Bauaus-schuss vorgetragen werden muss. Dementsprechend beschließt die Orts-teilvertretung von Friedrichshagen, den in TOP: 5 dargelegten Antrag an den Bauausschuss der Stadt Greifswald weiterzuleiten.

 

 

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