05.09.2011 - 5.1 Änderungssatzung zur 10. Änderung der Straßenre...

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Änderungssatzung zur 10. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung B 1029-51/99 vom 09.03.1999 für die Jahre 2012 bis 2014 (Straßenreinigungsgebührensatzung 2012 bis 2014) und 7. Änderung der Straßenreinigungssatzung B 1079-43/93 vom 25.11.1993

 

 

Herr Wixforth bringt die Vorlage ein.

Die Straßenreinigungsgebühren sind geringer geworden. Wesentlich erhöht haben sich die Gebühren für den Winterdienst. Gebührensatztreiber war, dass die alten Gebührensätze Winterdienst künstlich zu niedrig waren, da in die Kalkulation Überdeckungen aus den beiden Vorjahren mit einzubeziehen waren. Danach gab es mehrere extreme Winterdienstperioden, die mit den zu niedrigen Gebührensätzen zur Unterdeckung führten. Bei der Kalkulation der Winterdienstgebührensätze werden die Winterdienstkosten der jeweiligen 3 Vorjahre herangezogen.

 

Herr Heiden fragt, warum die Vorlage erst jetzt nach 3 Monaten im

Finanzausschuss besprochen wird. Weiter ist er der Meinung, dass die Ortsteilvertretungen bei diesem wichtigen Thema ein Mitspracherecht haben müssten. Warum wird nicht in zwei Jahresscheiben gerechnet. Im Vergleich zu anderen Städten, wie Stralsund oder Wismar, hält Herr Heiden die Kostensteigerungen für bedenklich.

 

Herr Hochheim beantwortet die Fragen:

Da der Stand der zitierten Satzungen von Stralsund oder Wismar nicht bekannt ist, wäre es denkbar, dass die Winter noch nicht berücksichtigt wurden. Bei ähnlich starken Wintern könnte auch hier eine Kostensteigerung erfolgen.

Am 14.06.11 wurde die Vorlage im Senat behandelt, zwischenzeitlich gab es keine Sitzungen der Ausschüsse. Die Satzung soll am 01.01.2012 in Kraft treten, und die Bürger können noch rechtzeitig informiert werden. Weil diese Angelegenheit fast alle Bürger der Stadt Greifswald berührt, ist sie nicht speziell Sache einzelner Ortsteile.

Die Kommunalverfassung wird so interpretiert, dass die von der Bürgerschaft gewählten Gremien hierfür zuständig sind.

Abschließend erklärt Herr Wixforth, dass die dreijährige Kalkulationsperiode durch das Kommunalabgabengesetz vorgesehen ist. Grundsätzlich sollen extreme Spitzen ausgeglichen werden, damit die Gebührensätze nicht extrem schwanken. Der Verwaltungsaufwand wird auch reduziert.

 

Unverständlich sind die Einwände bei den Gebührensätzen.

Bei der Straßenreinigung (Sommerreinigung) werden explizit nach den Vorteilen die Gebühren kalkuliert. Der Wahrscheinlichkeitsmaßstab für den Vorteil ist die Häufigkeit der Reinigung, daher auch die unterschiedlichen Reinigungsklassen.

 

Herr Kolbe möchte Möglichkeiten wissen, um die Gebührenhöhe zu beeinflussen. Wenn zwei harte Winter hereinbrechen, dadurch die Gebühren überdurchschnittlich hoch und für 3 Jahre festgeschrieben sind, könnte in 3 Jahren Gewinn vorhanden sein. Die Gebühren müssten dann wieder stark gesenkt werden.

 

Frau Socher erklärt, dass sich in den letzten Jahren viele Bürger an die Ortsteilvertretung in Eldena gewandt haben, weil sie mit der Schneeberäumung unzufrieden sind. Um für alle die Gebühren zu senken, wurden in den letzten Jahren viele Straßen aus der Schneeberäumung herausgenommen. Inzwischen möchten die Bürger, dass einige Straßen in die Beräumung wieder eingeordnet werden, da der Zustand katastrophal ist. Gab es dazu bei der Stadt Anfragen und wurde sich schon etwas überlegt?

 

Herr Hochheim antwortet, dass es in der Vergangenheit Anfragen gab, bestimmte Straßen, insbesondere Anliegerstraßen, in den Winterdienst wieder mit aufzunehmen. Das resultierte daraus, dass die Stadt mit einem geringen Gebührensatz pro laufenden Meter konkurrieren konnte mit z. B. Anbietern am Markt. Es gab die Nachfrage, ob dieser vermeintlich günstige Kostenrahmen auf andere Straßen in Greifswald ausgedehnt werden könnte. Das wäre mit dem vorhandenen Personalsatz und der Technik nicht ohne Weiteres möglich gewesen und hätte auch zu Kostensteigerungen geführt.

 

 

 

Da aus der Nachkalkulation der letzten Winter ein erheblicher Zuwachs an Winterdienstkosten besteht, wäre eher zu erwarten, dass sich im nächsten Jahr der Wunsch verstärkt, aus dem Winterdienst herausgenommen zu werden.

 

Auf die Anfrage von Herrn Kolbe erklärt Herr Hochheim, dass die Stadt mit den neuen Gebühren für harte Winter gut gewappnet ist. Bei milden Wintern könnte man über Jahre aus den gesparten Aufwendungen nahezu zum Nulltarif Winterdienst anbieten.

 

Frau Socher spricht ein Problem der Ortsteilvertretung Eldena an, welches schon vor der Sommerpause an die Verwaltung herangetragen wurde und bittet um schnellstmögliche Beantwortung. Durch Versetzen des Ortseingangsschildes hinter der Schmiede in Eldena wurden bestimmte Bereiche in großer Härte in die Straßenreinigungsgebühr mit hineingerechnet.

Herr Wixforth prüft die Angelegenheit.

 

Die Vorlage wird im Anschluss der Diskussion abgestimmt.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 3 Enth.