06.09.2011 - 4.2 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 zur Umsetzung...

Reduzieren

Beratung

Zu TOP: 4.2.

1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 zur Umsetzung des Schlaglochprogramms des Innenministeriums

Herr Wixforth führt aus, dass in Vorbereitung zur 1. Nachtragshaushaltsatzung mit 10 Anträgen zur Gewährung von Krediten aus dem Schlaglochprogramm an das Innenministerium herangetreten wurde. Die 10 verschiedenen Straßen bzw. Straßenabschnitte wurden in vollständiger Summe genehmigt. Für die Stralsunder Landstraße (Teilabschnitt), Friedrich-Loeffler-Straße, Loitzer Landstraße, Wolgaster Straße, Bahnhofstraße, Max-Reimann-Straße, Lomonossowallee und Gützkower Landstraße erfolgten bereits Ausschreibungen und Auftragsvergaben. Beantragt war beim IMMV eine Summe von 653.000 Euro. Die Summe der Ausschreibungsergebnisse belief sich letztendlich auf 648.000 Euro. Bei Abweichungen von beantragter Summe und Ausschreibungsergebnis bei Einzelmaßnahmen wurden Änderungsanträge erneut durchs IMMV genehmigt. Die Vergaben erfolgten an Tief- und Verkehrsbau Stralsund sowie eine Bietergemeinschaft (ASA Bau GmbH, Greifswald und GP Verkehrs- und Wegebau, Grimmen). Die Ausführung der Leistungen soll Mitte September bis Mitte Oktober 2011 erfolgen.

Ein weiterer Antrag betraf die Lindenstraße. Hier erfolgt zurzeit die Vorbereitung des Leistungsverzeichnisses und im Folgenden ein beschränktes Vergabeverfahren. Die Ausschreibung für die Rigaer Straße soll noch im September erfolgen. Hier muss eventuell noch die Zustimmung des Ministeriums eingeholt werden, da die Fertigstellung ggf. erst im kommenden Jahr erfolgen kann.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Bittner macht Herr Hochheim noch einmal deutlich, dass es sich bei diesem Programm um die zinslose Bereitstellung eines Kredites handelt, wobei der Vorteil darin besteht, dass zeitnah agiert werden kann.

Herr Schmidt fragt, was passieren würde, wenn erneut ein strenger Winter vor Fertigstellung der Maßnahmen hereinbricht. Herr Wixforth antwortet, dass dies lediglich bei der Rigaer Straße infrage kommen und dann ggf. erst 2012 fertig gestellt werden könnte.

Herr Leupold erkundigt sich, warum nicht Straßen, die sich in einem weitaus schlechteren Zustand als die Genannten befinden, im Rahmen des Schlaglochprogramms zur Sanierung beantragt wurden. Herr Wixforth erläutert, dass bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein mussten, die das Land definiert hat. Bei den Straßen durfte es sich beispielsweise nicht um Anliegerstraßen handeln bzw. musste eine gewisse Verkehrsbedeutung gegeben sein.

 

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=23501&selfaction=print