26.09.2011 - 5.12 Bebauungsplan Nr. 62 - An den Wurthen -; Entwur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.12
- Sitzung:
-
Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 26.09.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- abgelehnt
Beratung
Zu TOP: 5.12 |
Bebauungsplan Nr. 62 - An den Wurthen -; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (2. Durchgang) B379-19/11 |
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Die Einbringung und Begründung erfolgt auf Bitte von Herrn Multhauf durch Frau Schmidt, Sachbearbeiterin Bebauungsplanung. Im Rahmen dieser Einbringung erläutert sie, dass sich die verkehrliche Bedeutung der Promenade in der Hafenstraße dahingehend geändert hat, dass diese Straße als verkehrsberuhigter Bereich auszubauen ist, so dass alle Verkehrsteilnehmer diese Straße gleichberechtigt nutzen können. Der Ausbau solle allerdings so erfolgen, dass der Promenadencharakter erhalten bleibt.
In der anschließenden Diskussion gehen die Meinungen auseinander. Es melden sich Herr Dr. Kasbohm, Herr Multhauf, Herr Radicke, Herr Ratjen und Herr Dr. Bittner zu Wort. Herr Hochheim stellt klar, dass der Bebauungsplan geändert wurde, weil es große Schwierigkeiten gibt, dass der Investor die Zuwegung über den Wurthen zur Hafenstraße nicht herstellen kann, weil dort unklare Eigentumsverhältnisse bestehen. Frau Schmidt fügt noch an, dass die Hafenstraße auch wegen des Drachenbootvereins nie ganz frei von Verkehr gewesen wäre.
Frau Socher stellt zusammenfassend fest, dass es sich bei der Beschlussvorlage noch nicht um einen Satzungsbeschluss handelt und es noch möglich ist Anregungen und Bedenken zu besprechen. Da keine Änderungsanträge zur Vorlage gestellt werden, lässt Frau Socher über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (2. Durchgang) zum Bebauungsplan Nr. 62 - An den Wurthen - wie folgt:
1. Der Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 - An den Wurthen - (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 - An den Wurthen - (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 - An den Wurthen - und dessen Begründung mit Umweltbericht sind ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: bei 17 Ja-Stimmen, 17 Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen abgelehnt |
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (2. Durchgang) zum Bebauungsplan Nr. 62 - An den Wurthen - wie folgt:
1. Der Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 - An den Wurthen - (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 - An den Wurthen - (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (2. Durchgang) des Bebauungsplans Nr. 62 - An den Wurthen - und dessen Begründung mit Umweltbericht sind ortsüblich bekannt zu machen.