26.09.2011 - 6.2 Kündigung des Vertrages mit der BauBeCon GmbH
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Sitzung:
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Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 26.09.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratung
Zu TOP: 6.2 |
Beschlusskontrolle Kündigung des Vertrages mit der BauBeCon GmbH B337-17/11 |
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Herr Dr. König informiert darüber, dass die Stadtverwaltung mit Schreiben vom 16.09.2011 den Vertrag mit der BauBeCon gekündigt hat. Der Oberbürgermeister hat über die Gründe der Kündigung ausführlich im Hauptausschuss informiert. Entsprechende Ausführungen liegen in der Kanzlei der Bürgerschaft vor. Mit Schreiben vom 22.09.2011 hat die BauBeCon der Kündigung widersprochen.
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Der Oberbürgermeister der Universitäts-. und Hansestadt Greifswald wird beauftragt:
- Verhandlungen mit der Baubecon mit dem Ziel aufzunehmen, den Treuhandvertrag zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 08. November 1991 und dem Sanierungsträger BauBeCon GmbH (ehemals Neue Heimat Niedersachsen) sowie sämtlicher damit verbundener Änderungsverträge im gegenseitigen Einvernehmen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 31. Dezember 2011, unter Beachtung der finanziellen Ansprüche seitens der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu lösen.
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Für den Fall, dass eine einvernehmliche Auflösung des Treuhandvertrages zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 08. November 1991 mit dem Sanierungsträger BauBeCon GmbH (ehemals Neue Heimat Niedersachsen) sowie sämtlicher damit verbundene Änderungsverträge gemäß Ziffer nicht bis zum 30. September 2011 erreicht werden sollte, wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung des Treuhandvertrages der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 08. November 1991 mit dem Sanierungsträger BauBeCon GmbH (ehemals Neue Heimat Niedersachsen) mit einer Auslauffrist zum 31.12.2011 zu prüfen.
- Für die weitere Durchführung der Städtebauförderung die nachfolgenden Varianten auf ihre zeitlichen, personellen, finanziellen, arbeitstechnischen und sonstigen Konsequenzen zu prüfen:
a) Ausschreibung und Vergabe an einen neuen Sanierungsträger
b) Übernahme der Aufgabe durch die Stadtverwaltung
c) Bildung einer neuen Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH mit mindestens mehrheitlicher Beteiligung der Stadt.
Die Ergebnisse zu den vorgenannten Punkten sollen in der Finanzausschusssitzung am 10. Oktober 2011 vorgestellt werden und die Bürgerschaft über das weitere Vorgehen in der Sitzung am 07. November 2011 beschließen.