10.10.2011 - 5.3 1. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Friedhof...

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1. Änderungssatzung zur Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung 2009 für die kommunalen Friedhöfe der Universitäts- und Hansestadt Greifswald; Friedhofs- und Bestattungsgebührenssätze 2012 ff.

 

 

Herr Wixforth weist auf das Deckblatt der Vorlage hin, auf dem das Finanzvolumen dargestellt ist. Es werden nicht nur Ausgaben für den Friedhof und das Krematorium anfallen, sondern auch  für den öffentlichen Bereich (öffentliches Grün, Gedenkmale, Grabanlagen, die nach dem Gräbergesetz des Bundes unterhalten werden), die nicht gebührenrelevant sind. Alle anderen Kosten und Leistungen, die der Friedhof anbietet, wurden bis auf die Nutzung der Feierhalle (Konkurrenzmarkt in Greifswald) und die Beisetzung/Bestattung von Fehl- und Todgeburten kostendeckend kalkuliert und umgelegt (jede Leistung für sich in einem internen Kalkulationskreis). Daraus ergeben sich die entsprechenden unterschiedlichen Gebührensätze mit unterschiedlichen Gebührensatzentwicklungen. Im Friedhofsbereich gehen die Gebührensätze fast vollständig stark nach oben, beim Krematorium sinkt der Gebührensatz für eine Kremierung geringfügig. Die Details sind aus den Anlagen ersichtlich, ebenso eine Übersicht der aktuellen Friedhofsgebühren einiger vergleichbarer Städte in M-V.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kolbe erklärt Herr Wixforth, weshalb man hierfür ein Gutachten beauftragte. Die Stadt bediente sich eines Kommunalberatungsinstitutes, das sich betriebswirtschaftlich und kalkulatorisch mit solchen Gebührenkalkulationen auskennt.

 

Herr Dr. Fassbinder möchte zur Anlage 2 die Fragen erörtert haben, warum die Gebühren bei den Position „A 1d) Rasenwahlgrabstelle“ und „E 1 Einäscherungsgebühr“ sinken. Des Weiteren möchte er wissen, wer vor der Erhebung der Steuern vor fast einem Jahr die 19 % bezahlt hat.

 

Bezüglich der Steuer erläutert Herr Wixforth, dass es sich nach Ansicht des Finanzamtes um steuerbare Vorgänge handelt, sodass auf die Bruttoeinnahmen Steuern abgeführt werden müssen.

 

Die Gebührensenkung der Position A 1d) hängt von den Fallzahlen (Anzahl der Nachfrage) ab, so Frau Buchheim. Beim Krematorium, E 1, wird die Gebühr gegen die Kosten aufgerechnet. Hier spielen auch die Investitionen der Vorjahre und die Abschreibungen eine Rolle.

 

Herr Dr. Fassbinder bringt Änderungsvorschläge zur Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung ein:

 

1) Der Frostbodenzuschlag sollte durch eine Jahreskalkulation auf alle

    Beisetzungen umgelegt werden.

 

2) Die Kosten für Kindergräber (Anlage 3) sollten aus Pietätsgründen

    deutlich gesenkt werden.

 

3) Im Vergleich zu anderen Städten sollte auch Greifswald zu „runden“

    Summen übergeben, z. B. gerundet auf 10 EUR, damit man keine Cent-

    Beträge mehr hat.

 

Herr Wixforth bezieht zu den Änderungsvorschlägen Stellung:

 

1) Praktisch könnte man so verfahren, theoretisch gibt es aber Bedenken,

    weil man dann durch Mischkalkulation wieder zur Einheitsgebühr zurück-

    kommen würde. Den Frostbodenzuschlag auf alle Erdbestattungs-

    leistungen umzulegen, würde bedeuten, dass für die Beisetzungen, die

    nicht in solch eine Jahreszeit stattfinden, auch dieser Zuschlag anteilig zu

    zahlen wäre. Hier bestehen aus kommunalabgaberechtlichen Gründen

    Zweifel, weil hier ein Äquivalenzgebot gilt. Für ein Begräbnis im Sommer

    fällt kein Zusatz- und Mehraufwand aus Frostgründen an. Herr Wixforth rät

    von einer Mischkalkulation ab. Was man machen könnte, wäre ein

    genereller Verzicht auf Frostzuschlag. Dieser würde dann von der Allge-

    meinheit getragen werden.

 

    Frau Buchheim ergänzt, dass dieser Zuschlag ohnehin sehr selten vor-

    kommen würde, da eine Vielzahl von freien Gräbern im Herbst so mit Laub

    eingedeckt werden, dass kein Frost in den Boden kommt.

 

    Herr Braun schließt sich den Ausführungen von Herrn Dr. Fassbinder an

    und bittet ebenfalls um Eliminierung des Zuschlages in irgendeiner Form.

 

2) Wenn man bei den Kindergräbern zu einer psychologischen Entlastung

    kommen will, könnte man zu Lasten der Stadt oder der Allgemeinheit den

    Gebührensatz senken. Der Vorschlag muss dann vom Ausschuss kom-

    men. Es besteht aber die Gefahr, dass es theoretisch erweiterungsfähig

    wäre und letztendlich die Satzungskalkulation dann evtl. nicht mehr die

    Kosten deckt.

 

3) Die Summen wurden exakt kalkuliert. Nach Möglichkeit sollte weder ab-

    noch aufgerundet werden. Wenn man sich für ein „Runden“ entscheidet,

    sollten aufgrund des Kostenüberdeckungsgebotes die Cent-Beträge abge-

    rundet werden. Dauerhaft würde das in einer Vielzahl von Fällen zu Ein-

    nahmeausfällen zu Lasten der Allgemeinheit führen.

 

Seitens des Ausschusses sollte eine Empfehlung an die Bürgerschaft, auf volle EUR-Beträge abzurunden, erfolgen, so Herr Wixforth.

 

Herr Wille argumentiert aus Erfahrungen der letzten Jahre, dass die Lebenswirklichkeit schlechter ausfiel als die Gebührenkalkulation und somit eine Aufrundung auf volle Beträge durchaus praktikabel wäre.

 

Aus juristischer Sicht warnt Herr Wixforth vor Aufrundungen.

 

Herr Dr. Bartels bittet die Verwaltung, den Aspekt des Auf- oder Abrundens zu prüfen, sodass keine Cent-Beträge mehr erscheinen.

 

Über die Änderungsvorschläge von Herrn Dr. Fassbinder wird abgestimmt.

 

1) Der Frostbodenzuschlag sollte durch eine Jahreskalkulation auf alle

    Beisetzungen umgelegt werden.

 

Abstimmungsergebnis:  6 Ja-Stimmen

    1 Stimmenthaltung

    1 Gegenstimme

 

2) Die Kosten für Kindergräber (Anlage 3) sollten aus Pietätsgründen

    deutlich gesenkt werden.

 

Über den Änderungsvorschlag wurde nicht abgestimmt. Es sollte aber dennoch geprüft werden, ob eine Umsetzung möglich wäre.

 

3) Die Verwaltung wird beauftragt, die Summen in der Gebührensatzung

    auf den vollen EUR kaufmännisch auf- und abzurunden.

 

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen

 

Herr Mundt lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen

    2 Gegenstimmen

 

 

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