11.10.2011 - 5.1 Denkmalbereichsverordnung "Greifswald-Ladebow" ...

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Beratung

Zu TOP: 6.1.

Denkmalbereichsverordnung „Greifswald- Ladebow“ gemeindliches Einvernehmen

Herr Lieschefsky bringt die Beschlussvorlage ein und erläutert die Beweggründe der Ortsteilvertretung für die Erarbeitung der Vorlage.

Aus Sicht der unteren Denkmalschutzbehörde erläutert Frau Ewald, dass

die Vorgehensweise aus rechtlichen Gründen so nicht durchführbar ist. Es ist ein entsprechendes Verfahren gemäß Denkmalschutzgesetz einzuhalten.

Die Beschlussvorlage sollte dahingehend angepasst werden, dass durch die Ortsteilvertretung eine entsprechende Empfehlung an die zuständige Behörde ausgesprochen wird, dass diese prüfen möge, ein entsprechendes Verfahren in Gang zu setzen. Kann die Bürgerschaft dem dann so zustimmen, würden alle notwendigen Schritte für eine solche Prüfung eingeleitet werden.

Die Ortsteilvertretung ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden und wird sich mit der zuständigen Fachbehörde ins Benehmen setzen und den konkreten Wortlaut bis zum Hauptausschuss abstimmen.

Der Beschlussvorlage wird unter Berücksichtigung dieser Hinweise mit 9 Ja- Stimmen zugestimmt.