04.10.2011 - 6.2 Weiteres Verfahren zur Entwicklung des Seehafen...

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Beratung

 

 

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Weiteres Verfahren zur Entwicklung des Seehafens Greifswald-Ladebow

 

 

  • Durch Herrn Hochheim wurde die vorliegende Beschlussvorlage ausführlich erläutert. Die Weiterbewirtschaftung nach 2012 ist für 1 Jahr sichergestellt, aber es werden langfristige Nutzungsverträge angestrebt – die Entscheidung der Bürgerschaft wird abgewartet
  • der B-Plan muss Planungssicherheit und Baurecht für immissionsarmes Gewerbe (kein Lärm, kein Ungeziefer, kein Staub) Rechnung tragen
  • Fördermittel für das Gleis und die Brücke über den Ryck werden nicht von der Stadt für einen Investor beantragt, sondern dienen der Verbesserung der Infrastruktur
  • im Hafen werden neue Immissionsmessungen durchgeführt

 

Herr Wille veranschaulichte die Perspektiven für den HafenLadebow und die Standortvorteile:

  • Tag und Nacht anfahrbar
  • mit einer Wassertiefe von 6,90 m konkurrenzfähig
  • direkter Gleisanschluß
  • ganzjährig eisfrei
  • gute Straßenanbindung ohne Ortsdurchführung
  • östlich von Rostock einziger Hafen mit Zulassung für Gefahrstoffe
  • ausreichend hafennahe Gewebeflächen

 

Vorschlag der OTV:

Wenn B-Plan Entwurf vorliegt wird eine Einwohnerversammlung einberufen. Jeder Bürger hat Mitspracherecht.

Die Beschlussvorlage wurde mit 6 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung beschlossen.

 

 

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